Gaslieferungen für SLP-Abnahmestellen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim mit Stadt Gau-Algesheim und Ortsgemeinden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-39-525 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gaslieferungen für SLP-Abnahmestellen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim mit Stadt Gau-Algesheim und Ortsgemeinden
Gaslieferung für SLP-Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, der Stadt Gau-Algesheim und den Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Nieder-Hilbersheim und Schwabenheim
Gebiet der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Gaslieferung für SLP-Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, der Stadt Gau-Algesheim und den Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Nieder-Hilbersheim und Schwabenheim;
Jahresverträge mit zweifacher Verlängerung um jeweils ein Jahr
(Vollversorgungsverträge)
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Die Auftraggeberin hat als Teilnehmer der Bündelausschreibung Erdgas mit europaweiter Bekanntmachung 03.06.2022 ein Nicht-Offenes Vergabeverfahren zur Beschaffung von Erdgas gestartet. Dieses Ausschreibungsverfahren musste am 15.09.2022 aufgehoben
werden, nachdem im gegenständlichen Los der Auftraggeberin kein Angebot eingegangen ist.
Zur Sicherstellung der Versorgung der beteiligten Kommune hat die Vergabestelle am 07.10.2022 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gestartet und alle Teilnehmer des vorangegangenen Nicht-Offenen Vergabeverfahrens im besagten Los zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Auch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb musste allerdings am 18.10.2022 aufgehoben werden, nachdem in keinem der beteiligten Lose ein Erstangebot durch die angeschriebenen Bieter eingegangen ist.
Allein für den Erdgas-Bedarf der Auftraggeberin wurde am 11.11.2022 ein erneutes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeladen. Aufgrund des Lieferbeginns am 01.01.2023 und der daraus resultierenden Dringlichkeit zum Abschluss eines Liefervertrages wurde die Angebotsfrist auf 10 Kalendertage reduziert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gaslieferung für SLP-Abnahmestellen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim mit Stadt Gau-Algesheim und Ortsgemeinden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMA6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehme der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden.