Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Körperschaft der pronova BKK sowie eine D&O-Versicherung für die Vorstände und Verwaltungsräte der pronova BKK.

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pronovabkk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/339810
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Körperschaft der pronova BKK sowie eine D&O-Versicherung für die Vorstände und Verwaltungsräte der pronova BKK.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auszug der Leistungsanforderungen:

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

— Versicherungsschutz d. pronova BKK, ihrer Organe u. Mitarb. i. Zusammenh. m. begangenen Pflichtverletzungen bzw. daraus resultierender Vermögensschäden (Drittschaden) sowie b. eigenen Schäden in Folge d. begangenen Verstoßes (Eigenschaden),

— Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, d. Haftpflichtansprüche geg. d. pronova zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip),

— Versicherungsschutz umfasst auch: d. Vermittlung v. Ergänzungsversicherungen priv. Krankenversicherungsuntern. nach § 194 Abs. 1a SGB V/Verletzung d. Datenschutzes od. d. Verletzung v. Persönlichkeitsrechten (Datenschutzrisiko)/d. Mitwirkung in Pflegestützpunkten (PSP)/wg.Verletzung d. Allg. Gleichbehandlungsges. (AGG)/Fehler im Zusammenh. mit d. Erhebung v. Zusatzbeiträgen, Rückerstattungen u. Säumniszuschlägen

Weiter s. II.2.4)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Der Vertrag wird am Standort der pronova BKK in Leverkusen betreut.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Auch b. Vorsatz besteht Abwehrschutz b. zur rechtskräftigen Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzl. Handlung,

— Vor-/Nachhaftung

— Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus. zur vertragl. Deckungssumme,

— Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer b. wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.

D&O-Versicherung für den Vorstand

— Versicherungsschutz f. Tätigkeiten v. natürlichen Personen als ehem., gegenwärtiges und künftiges Mitglied d. Vorstandes d. pronova BKK bzw. deren Pflegekasse gem.§§ 35 a bzw.§ 42 SGB IV,

— Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, d. Haftpflichtansprüche geg. d. Versicherungsnehmerin zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip),

— Versicherungsschutz bez. sich auf Haftpflichtanspr. wg. Schadenstiftung d. fahrlässig begangene Verstöße. Ausgeschl. sind ledigl. Haftpflichtansprüche wg. Schadenstiftung d. wissentliches Abweichen v. Gesetz, Vorschrift, Anweisung od. Bedingung d. Machtgebers (Berechtigten) od. d. sonst. vorsätzliche Pflichtverletzung. Auch b. Vorsatz besteht Abwehrschutz b. zur rechtskräftigen Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzl. Handlung,

— eingeschl. sind u. a. Entscheidungen im Zusammenh. mit d. Finanzierungspolitik und d. Erhebung von Zusatzbeiträgen/Abschluss v. Verträgen mit Leistungserbringern/Strafverteidigungskosten in einem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverf. geg. vers. Personen wg. einer Pflichtverletzung, d. einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann sowie die Kosten für d. Stellung v. strafrechtl. Sicherheitsleistungen/Kosten z. Minderung eines Reputationsschadens/Kosten f.d. Geltendmachungv. Ansprüchen aus d. Dienstverhältnis im Falle d. Aufrechnung,

— Vor- und Nachhaftung: alle Schäden vor(nur unbekannte) und während d. Vertragslaufzeit,

— Selbstbehalt: Für die Vorstände gilt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Auf Abwehrkosten findet d. Selbstbehalt k. Anwendung,

— Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus. zur vertragl. Deckungssumme,

— Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer b. wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.

D&O-Versicherung für den Verwaltungsrat

— Versicherungsschutz v. natürlichen Personen als ehem., gegenwärtiges und künftiges Mitglied des Verwaltungsrates einer ges. Kranken- bzw. Pflegekasse gemäß §§ 35,33 Abs. 3 SGB IV, § 209 SGB V sowie § 42SGB IV,

— Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, der Haftpflichtansprüche geg. die Versicherungsnehmerin zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip),

— Versicherungsschutz bez. sich auf Haftpflichtanspr. wg. Schadenstiftung d. fahrlässig begangene Verstöße. Ausgeschl. sind ledigl. Haftpflichtanspr. wg. Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung d. Machtgebers (Berechtigten) od. d. sonst. vorsätzl. Pflichtverletzung. Auch b. Vorsatz besteht Abwehrschutz bis zur rechtskräftigen Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzlichen Handlung,

— eingeschl. sind u. a.: Strafverteidigungskosten in einem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverf. gegen vers. Personen wg. einer Pflichtverletzung, d. einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zurFolge haben kann sow. die Kosten für d. Stellung v. strafrechtlichen Sicherheitsleistungen/Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens,

— Vor- und Nachhaftung: alle Schäden vor (nur unbekannte)und während der Vertragslaufzeit,

— Selbstbehalt: k. Selbstbehalt,

— Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus. zur vertragl. Deckungssumme,

— Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer bei wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Vertrag kann direkt vergeben werden gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes liegt hier – ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der pronova BKK – vor. Sämtliche vertraglich definierten Leistungen dienen der Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der pronova BKK. Nachgefragt werden die beschriebenen Dienstleistungen als einheitliche, funktionsfähige Gesamtlösung. Die an den Vertragspartner gestellten Anforderungen sind zudem in technischer und vertragsrechtlicher Hinsicht sehr speziell und komplex. Es handelt sich um einen Versicherungsschutz mit hohen Deckungssummen der speziell auf die GKV-Risiken zugeschnitten ist und in Verbindung mit den weiteren Leistungsparametern lediglich von einer Dienstleisterin angeboten wird, der Allianz Versicherungs AG.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischenUnionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichthat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.“

§ 168 GWB

„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2022

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