Neubau Rechenzentrum - Generalunternehmerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 388874.20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rechenzentrum - Generalunternehmerleistung
Die JGU beabsichtigt einen Generalunternehmer mit Ausführungs- und Werkplanung und anschließender schlüsselfertiger Errichtung eines Rechenzentrums/ Maschinensaals für das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) auf dem Hochschulcampus zu beauftragen.
Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ackermannweg 5 55128 Mainz
Die JGU beabsichtigt einen Generalunternehmer mit Ausführungs- und Werkplanung und der anschließenden schlüsselfertigen Errichtung des Rechenzentrums/ Maschinensaals für das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) auf dem Hochschulcampus zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rechenzentrum - Generalunternehmerleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallmenroth
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 57584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://datacenter-group.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle weiteren verfahrensrelevanten Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEYBVG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).