Planungsleistungen für die Stilllegung von Teichkläranlagen und den Neubau von Mischwasserbehandlungen mit Anschluss an eine Gemeinschaftskläranlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vgwe.hachenburg.info
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hachenburg-vg.info
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Stilllegung von Teichkläranlagen und den Neubau von Mischwasserbehandlungen mit Anschluss an eine Gemeinschaftskläranlage
Die Verbandsgemeindewerke Hachenburg (VGWE) betreiben in ihrem Hoheitsgebiet aktuell zwölf Kläranlagen mit Ausbaugrößen von 150 EW bis 8.000 EW. Es ist beabsichtigt in den nächsten ca. 15 Jahren diese Kläranlagenstandorte von zwölf auf drei bis vier zu reduzieren. Für die Ortsgemeinden Mündersbach und Roßbach wurde unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Faktoren die Stilllegung der jetzigen Teichkläranlage und ein Anschluss über die Nachbargemeinde Woldert an die Kläranlage Hölzches Mühle in der Verbandsgemeine Puderbach festgelegt. Gegenstand dieser Ausschreibung und beauftragter Leistungsumfang sind Planungsleistungen für Stilllegung der Teichkläranlagen sowie den Neubau von Mischwasserbehandlungen mit Pumpstationen auf den jeweiligen Kläranlagengeländen mit verbindenden Druckleitungen für den gemeinsamen Anschluss an die Gemeinschaftskläranlage in der VG Puderbach.
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung in Mündersbach
56271 Mündersbach
Auf dem Gelände der jetzigen Teichkläranlage in Mündersbach soll eine neue Mischwasserbehandlungsanlage errichtet werden. Von dort aus soll das Abwasser mittels einer Druckleitung zum Kläranlagenstandort Roßbach gefördert werden. Hierzu ist auf dem Gelände in Mündersbach ebenfalls der Bau einer Pumpstation erforderlich. Zusätzlich ist ggf. noch ein Regenrückhaltebecken zu planen. Für diese Objekte ist die ingenieurtechnische Planung sowie die Planung der technischen Ausrüstung gefordert. Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung verwiesen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Ggf. ist eine zusätzliche Regenrückhaltung zu errichten.
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung in Roßbach
56271 Roßbach
Auf dem Gelände der jetzigen Teichkläranlage in Roßbach soll eine neue Mischwasserbehandlungsanlage errichtet werden. Von dort aus soll das Abwasser mittels einer Druckleitung bis zu einem Regenüberlaufbecken (RÜB) in der Ortsgemeinde Woldert (VG Puderbach) gefördert werden. Hierzu ist auf dem Gelände in Roßbach ebenfalls der Bau einer Pumpstation erforderlich. Zusätzlich ist ggf. noch ein Regenrückhaltebecken zu planen. Für diese Objekte ist die ingenieurtechnische Planung sowie die Planung der technischen Ausrüstung gefordert. Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung verwiesen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Ggf. ist eine zusätzliche Regenrückhaltung zu errichten.
Freianlagenplanung + Fachbeiträge
56271 Mündersbach 56271 Roßbach
Für die Stilllegung der beiden Teichkläranlagen in Mündersbach und Roßbach sowie für die Renaturierung der Gelände ist die Freianlagenplanung zu erstellen. Dies umfasst ebenfalls den Rückbau aller alter Kläranlagenbestandteile.
Darüber hinaus sind für den Neubau der Mischwasserbehandlungen sowie die Trassenführung der Druckleitungen alle umweltrechtlichen Fachbeiträge zu erstellen. Aktuell wird dabei von einer UVP-Vorprüfung, der/dem landschaftspflegerischen Begleitplanung/Fachbeitrag Naturschutz sowie dem Fachbeitrag EU-WRRL ausgegangen.
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Während der Grundlagenermittlung und Planungsphase wird sich herausstellen, ob ein Fachbeitrag Artenschutz und Umweltbaubegleitung erforderlich werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen.
2. Name und berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind bzw. diese tatsächlich erbringen. Das Projektteam muss aus Ingenieuren bestehen.
(Nachweis gemäß § 43 Abs. 1 VgV; z. B. in Form von Studienabschlussnachweisen, Kammermitgliedsbescheinigungen)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis an die Vergabestelle zu übergeben. (Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss.)
Das Projektteam muss aus Ingenieuren bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport-ELViS.de heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]