Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Abbruch-, Rückbauarbeiten_2 Referenznummer der Bekanntmachung: 3.84_05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Abbruch-, Rückbauarbeiten_2
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebenen Leistungen werden nach Schadstoffsanierung der Bauteile begonnen. Zuerst ist Innenputz von Wänden und Decken abzubrechen, Decken- und Wandanstriche werden trocken gestrahlt. In diesem Zusammenhang werden Heizkörper, Heiz-, Lüftungs- und Sanitärleitungen von allen Bauteilen entfernt. Anschließend sind statisch relevante und nicht relevante Bauteile abzubrechen. Das Treppenhaus wird nach Schadstoffsanierung komplett abgebrochen. Fenster sowie Brüstungen in Außenwänden werden am Ende der Ausführungszeit zurückgebaut. Abbruch Innenputz, ca. 3568m²Abbruch Fenster, ca. 245StAbbruch Heizungsrohr Stahl DN20-DN100, ca. 5,8tAbbruch Sanitärrohr Stahl DN20-DN80, ca. 10,5tAbbruch Luftleitung Stahl DN80-DN300, ca. 0,6tAbbruch Bauteile Stahlbeton, ca. 128t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.