Neubau Hallenbad Altenkirchen - Badewassertechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Altenkirchen - Badewassertechnik
Hallenbad mit -25m- Sport-/Sprungbecken mit Sprunganlage 1m + 3m, Wasserfläche ca. 320 qm - Lehrschwimmbecken mit Hubboden, Wasserfläche ca. 125 qm - Kleinkindbereich
57610 Altenkirchen
Filteranlagen: 3 (Umwälzmenge 350m³/h) Umwälzpumpen: 11 (750m³/h) Wasserspeicher : 3 (50m³) Anlagenverrohrung: 550m (NW 20-315mm) Chlorgasanlage: 6x 65kg Grobmassen MSR:
Bedienplatz inkl. Peripherie: 1 Stück Datenpunkte: 550 Stück Feldgeräte: 120 Stück Schaltschrank: 5 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schöppenstedt
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 38170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.