Rathaussanierung Mainz, Baustelleneinrichtung, Baulogistik 02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaussanierung Mainz, Baustelleneinrichtung, Baulogistik 02
Übernahme einer bestehenden Baustelleneinrichtung vom AG, in Teilen Lieferung und Aufbau zusätzlicher Baustelleneinrichtungs-Komponenten, Unterhalt und Betrieb der gesamten Baustelleneinrichtung gem. DIN 18299 für die Sanierungsarbeiten am und im Gebäude. Die Baustelleneinrichtung ist für die Dauer von ca. 48 Monaten zu betreiben und anschließend abzubauen.
55116 Mainz
- Herstellung und Betrieb von Bauwasseranschlüssen
- Baubeheizung für ca. 2x5 Monate
- Logistikplanung für bis zu 42 Monate
- Zugangs- und Personenkontrolle für bis zu 42 Monate
- Verkehrssteuerung des Anliefer- und Abfuhrverkehrs auf der Baustelle für bis zu 48 Monate
- Entsorgungslogistik und baubegleitende Reinigung für bis zu 42 Monate
- Bewachung incl. Videoüberwachung für bis zu 48 Monate
- Material- und Transportlogistik für bis zu 48 Monate
- Verwaltung der Baucontaineranlage des AG für 48 Monate
- Unterhalt ortsfester geschlossener Holz-Bauzäune (ca. 360 m) und mobiler Bauzäune (ca. 500 m)
Grundfläche der Baustelle innerhalb des Bauzauns: ca. 10.400 m2 BGF des Bestandsgebäudes: ca. 23.000 m2 auf 9 Ebenen maximale Höhe des Bestandsgebäudes: ca. 26,15 m über OK FFB Erdgeschoss BRI des Bestandsgebäudes: ca. 85.800 m3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens 3 Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Bauvorhaben der letzten 5 Jahre (01.01.2017 – bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) der Leistungen Baustelleneinrichtung/Baulogisik mit Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
Mindestens eine der oben genannten Referenzen ist ein Bauvorhaben in vergleichbarer innerstädtischer Lage (siehe unten).
Hinweis Mindestkriterium: vergleichbare Bauvorhaben sind Aufträge der Baustelleneinrichtung/Baulogistik mit einem Auftragsvolumen pro Jahr, d.h.Auftragsvolumen für das Gewerk Baustelleneinrichtung/Baulogistik geteilt durch die Gesamtlaufzeit, von jeweils mindestens 300.000 € netto/Jahr. Das Gesamtauftragsvolumen und die Gesamtlaufzeit der Aufträge sind jeweils anzugeben. Ein vergleichbares Bauvorhaben „in vergleichbarer innerstädtischer Lage“ ist gekennzeichnet durch logistische Herausforderungen wie beengte Platzverhältnisse zum öffentlichen Raum und einem erhöhten Aufkommen von parkenden Fahrzeugen in den an die Baustelle angrenzenden Zulieferstraßen und einem erhöhten Verkehrsaufkommen in den Zulieferstraßen, mit den damit verbundenen zeitlich schlecht kalkulierbaren Anlieferungen.
A) Ab 250.000,00 € Nettoauftragswert hat der Auftragnehmer Sicherheitsleistungen (3 % der Gesamtauftragssumme einschließlich Umsatzsteuer) als Bürgschaft (Vertragserfüllung- und/oder Mängelanspruchsbürgschaft) zu erbringen;
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B) Zusätzliche sonstige Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben sind:
- Nachunternehmerverzeichnis (liegt den Verdingungsunterlagen bei);
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222;
- EFB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird);
- EFB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird);
- Urkalkulation - digital, als kennwortgeschützte, separate PDF-Datei mit dem Angebot zu übermitteln (s.: Abs. 7.6 der BewB-Bau der Stadt -Mainz);
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C) Zusätzliche sonstige Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- EFB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
- EFB 223 - Aufgliederung der Einheitspreis;
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D) Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen werden gemäß Ziff. 12 ZVB-Bau der Stadt Mainz vereinbart.;
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E) Baustellenbesichtigung: Dem Bieter wird empfohlen vor Abgabe des Angebotes umfassend von den Gegebenheiten vor Ort durch eine Ortsbesichtigung zu informieren. Zur Vereinbarung einer Ortsbesichtigung hat sich der Bieter rechtzeitig über die Bieterkommunikation in Subreport an die Vergabestelle der Stadt Mainz zu wenden. Objektbesichtigungen sind grundsätzlich nur bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich.;
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F) Erklärung über Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) ist mit dem Angebot einzureichen (liegt den Vergabeunterlagen bei).;
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G) Nimmt ein Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. §6d EU VOB/A in Anspruch, haften der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.;
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H) Die Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.2 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Mainz) spätestens ab Zuschlagserteilung bestehen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Nach Zuschlagserteilung wird auf gesondertes Verlangen durch AG zur Bestätigung eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zwingend über die Vergabeplattform "subreport-ELViS" (s.: Abschnitt. I.3 der EU-Bekanntmachung) zu übermitteln. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten per Fax, per Post oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung zwingend ausgeschlossen.;
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B) Die Landeshauptstadt Mainz als Auftraggeber und als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.;
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
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C) Mittel der Nachweisfürung zur Eignung (Eignungskriterien nach Abschnitt III. der EU-Bekanntmachung):
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag entweder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), und trägt die geforderte Angabe auch in die "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" ein (liegt den Vergabeunterlagen bei), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates (im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter); und ergänzt bei beiden Möglichkeiten durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (diese Nachweise und/oder Bescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
2) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ergänzt bei beiden Möglichkeiten durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer (ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise), unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
3) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind spätestens dann die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vom AG durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ergänzt stets ggf. durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
4) Bescheinigungen und/oder Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]