Weiterführung der Initiative "We move it" Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0005#2022/0013-0801 8106
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterführung der Initiative "We move it"
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2018 zur Begleitung des Strukturwandels in der Fahrzeugindustrie erfolgreich ein sog. "Business Ecosystem", in dem die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen möglichst effizient gebündelt und gezielt ausgerichtet werden, unter dem Logo "We move it" etabliert. Hier können sich alle relevanten institutionellen Akteure in Rheinland-Pfalz einbringen und mit der Wirtschaft vernetzen, um diese im Prozess des Strukturwandels wirkungsvoll zu unterstützen.
Gegenstand des Auftrags ist die Weiterführung der Initiative "We move it".
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Im Zuge des Auftrags ist der etablierte Gesamtansatz von "We move it" evolutionär und strategisch gezielt weiterzuentwickeln. Neben der Pflege bewährter Bausteine sind bedarfsorientiert neue zu konzipieren und umzusetzen. Aus derzeitiger Sicht sind zur Auftragserfüllung folgende Leistungsbausteine erforderlich:
- Die Pflege und Weiterentwicklung des digitalen Kompetenzatlasses /-verzeichnisses insbesondere der einschlägigen Institutionen, Einrichtungen, Verbände und Unternehmen sowie der weiteren relevanten Akteure aus der rheinland-pfälzischen Wertschöpfungs- und Innovationskette der Fahrzeugindustrie. Dies beinhaltet auch die aktuelle Kenntnis um neue potenzielle Netzwerkpartner, deren Einordnung und ggf. aktive Einbindung in das Netzwerk. Die Überarbeitung des Kompetenzatlas soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
- Die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen Internetangebots bis Ende 2023: Hierbei sind etablierte Angebote wie z.B. der Förderkatalog, die Podcast-Reihe, Fachinformationen und Best Practice Beispiele fortzusetzen, ggf. zu erweitern und durch innovative Leistungsangebote zu ergänzen. Der eingebettete Kompetenzatlas muss leicht bedienbar sein. Die Seite muss - soweit technisch möglich - auf einem System aufgebaut werden, welches dem Stand der Technik entspricht und einfach zu pflegen wie zu warten ist. Das Internetangebot muss ohne Unterbrechung auch bei Neuvergabe des Auftrags öffentlich zur Verfügung stehen.
- Konzeption und Umsetzung differenzierter Ansätze zur Vernetzung der o.g. institutionellen Akteure mit den Vertretern der Fahrzeugbranche unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von KMU: Dabei soll der Aspekt einer stärken strategieorientierten Vernetzung und Unterstützung der Branche aufgegriffen werden.
- Entwicklung und konzeptionelle Umsetzung eines differenzierten Angebots an Fachinformationen, das insbesondere KMU der Fahrzeugindustrie zeitnah mit Informationen versorgt, die bei der Bewältigung des Strukturwandels nützlich sind.
- Konzeptionierung und Durchführung von ein bis zwei größeren Veranstaltungen (ca. 100 - 150 Teilnehmer) mit überregionaler Strahlkraft sowie jährlich fünf bis sechs kleineren thematisch fokussierten Fachveranstaltungen (Workshops, Fachvorträge mit Diskussion, etc., ca. 20 - 40 Teilnehmer) - im Kontext der strategischen Aufgabe - mit den Netzwerkpartnern und insbesondere mit der Zielgruppe der KMU und unter Einbeziehung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Angeboten werden sollen sowohl Präsenzveranstaltungen, die neben dem inhaltlichen Aspekt auch der Vernetzung dienen, als auch Online-Formate.
- Erfüllung einer Lotsenfunktion vor dem Hintergrund hoher Erfahrungskompetenz insbesondere mit KMU der Fahrzeugbranche bezüglich
a) der Anbahnung und Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln auf der Landes- und Bundesebene verbunden mit praktischen Beratungserfahrungen insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit von KMU mit OEM,
b) Schaffung von Transparenz im Hinblick auf Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes sowie
c) der Zusammenarbeit mit öffentlichen, insbesondere rheinland-pfälzischen, Institutionen im Bereich von Forschung und Entwicklung.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterführung der Initiative "We move it"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYB8W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de