Kompletterneuerung von 40 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz und Softwarekomponenten des Verkehrsrechners
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompletterneuerung von 40 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz und Softwarekomponenten des Verkehrsrechners
Innerhalb des Stadtgebietes Mainz sollen 40 Lichsignalanlagen erneuert werden. Ebenso Softwarekomponenten des steuernden Verkehrsrechners.
Die Verkehrsabteilung des 61-Stadtplanungsamtes beabsichtigt zunächst die Kompletterneuerung von 40 alten Lichtzeichenanlagen innerhalb des Stadtgebietes Mainz. Darüber hinaus die Erneuerung von Softwarekomponenten des städtischen Verkehrsleitrechners auf den aktuellen Stand der Technik, um hierdurch aktuelle und bereits für die Zukunft geplante Projektvorhaben zur Optimierung der Verkehrssteuerung im Stadtgebiet zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach unserem Kenntnisstand ist nur die Fa. Siemens Mobility GmbH (im folgenden „Siemens“) in der Lage, die fachlichen und technischen Anforderungen, in Zusammenhang mit der Kompletterneuerung der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz zu erfüllen, so dass hierdurch bedingt kein Wettbewerb vorhanden ist.
Dabei sind folgende fachlichen, technischen, kaufmännischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Stadt Mainz ausschlaggebend:
a) Zur Verwendung kommen ausschließlich Steuergeräte mit einer Ausgangsspannung von 24 Volt. Diese werden nur von Siemens angeboten. Steuergeräte von Mitbewerbern arbeiten mit einer 40 Volt-Ausgangsspannung und müssten zunächst durch einen zusätzlichen Trafo am Signalmast auf 24 Volt reduziert werden. Die vorhandene Infrastruktur lässt die Aufnahme von zusätzlichen Komponenten nur sehr eingeschränkt zu. Außerdem entspricht dieses Verfahren, nicht den Anforderungen der Stadt Mainz.
b) Ziel der Stadt Mainz ist ein flächendeckender Ausbau der bestehenden 1-Watt-Technologie mit Sternverkabelung vom Steuergerät zu den Signalgebern. Eine andere Vorgehensweise würde einen flächendeckenden Austausch der Verkabelung erforderlich machen, was zu unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten führen würde. Zusätzlich würde dies einhergehen mit notwendigen, äußerst komplexen und aufwändigen Tiefbauarbeiten an allen Lichtsignalanlagen, die zu tagelangen und mitunter erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs führen würden.
c) Im Zuge von notwendigen Erweiterungen der Bestandsverkabelung ermöglicht es nur die 24-Volt Technologie von Siemens, wesentlich dünnere Kabel zu verwenden, als dies bei anderen Ausgangsspannungen erforderlich wäre. Dies hat den Vorteil, dass die Kabel in die bestehende Verrohrung eingezogen werden können. Durch die Nutzung der Bestandsverkabelung können ebenfalls umfangreiche Tiefbauarbeiten vermieden werden.
d) Die Stadt Mainz fordert zur Ansteuerung und Überwachung der Signalgeber mit 1-Watt-Technologie eine zentrale Lampenschalter-Technik im Steuergerät. Damit wird eine größere Flexibilität der Lampenschalterbelegung für zukünftige Änderungen und Erweiterungen an den Lichtsignalanlagen sichergestellt. Diese Kombination aus 1-Watt-Technolgie und zentraler Lampenschaltertechnik wird nach aktuellem Kenntnisstand, derzeit nur von Siemens angeboten.
e) Die Lichtsignalanlagen müssen an den vorhandenen Verkehrsrechner der Stadt Mainz angeschlossen werden. Die Stadt Mainz hat das sehr sichere und marktführende Datenübertragungsprotokoll „CANTO“ von Siemens im Einsatz. Lösungen anderer Anbieter basieren auf dem Datenübertragungsprotokoll OCIT. Die hohen sicherheitsrelevanten VPN-Verschlüsselungsanforderungen der Stadt Mainz werden durch OCIT nicht vollständig erfüllt. Außerdem werden über das Datenübertragungsprotokoll OCIT zurzeit nicht alle notwendigen Daten für aktuelle und bereits für die Zukunft geplanten Projektvorhaben zur Optimierung der Verkehrssteuerung im Stadtgebiet Mainz übertragen.
f) Eine Kombination von zwei verschiedenen, nicht 100 % miteinander kompatiblen Technologien, führt unmittelbar zu einer teilweise doppelten und redundant auszulegenden Technologie- und Datensicherheitsarchitektur. Diese „Zweigleisigkeit“ wiederrum ist risikobehaftet und kann auch zu einer Reduzierung der Betriebsbereitschaft der Signalanlagen und damit zu einer Erhöhung des Verkehrssicherheitsrisikos in Mainz führen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Von Bietern erkannte Verstöße gegen das Vergaberecht sind bei der Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de