Kompletterneuerung von 40 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz und Softwarekomponenten des Verkehrsrechners

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kompletterneuerung von 40 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz und Softwarekomponenten des Verkehrsrechners

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Innerhalb des Stadtgebietes Mainz sollen 40 Lichsignalanlagen erneuert werden. Ebenso Softwarekomponenten des steuernden Verkehrsrechners.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 679 042.44 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verkehrsabteilung des 61-Stadtplanungsamtes beabsichtigt zunächst die Kompletterneuerung von 40 alten Lichtzeichenanlagen innerhalb des Stadtgebietes Mainz. Darüber hinaus die Erneuerung von Softwarekomponenten des städtischen Verkehrsleitrechners auf den aktuellen Stand der Technik, um hierdurch aktuelle und bereits für die Zukunft geplante Projektvorhaben zur Optimierung der Verkehrssteuerung im Stadtgebiet zu ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Nach unserem Kenntnisstand ist nur die Fa. Siemens Mobility GmbH (im folgenden „Siemens“) in der Lage, die fachlichen und technischen Anforderungen, in Zusammenhang mit der Kompletterneuerung der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz zu erfüllen, so dass hierdurch bedingt kein Wettbewerb vorhanden ist.

Dabei sind folgende fachlichen, technischen, kaufmännischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Stadt Mainz ausschlaggebend:

a) Zur Verwendung kommen ausschließlich Steuergeräte mit einer Ausgangsspannung von 24 Volt. Diese werden nur von Siemens angeboten. Steuergeräte von Mitbewerbern arbeiten mit einer 40 Volt-Ausgangsspannung und müssten zunächst durch einen zusätzlichen Trafo am Signalmast auf 24 Volt reduziert werden. Die vorhandene Infrastruktur lässt die Aufnahme von zusätzlichen Komponenten nur sehr eingeschränkt zu. Außerdem entspricht dieses Verfahren, nicht den Anforderungen der Stadt Mainz.

b) Ziel der Stadt Mainz ist ein flächendeckender Ausbau der bestehenden 1-Watt-Technologie mit Sternverkabelung vom Steuergerät zu den Signalgebern. Eine andere Vorgehensweise würde einen flächendeckenden Austausch der Verkabelung erforderlich machen, was zu unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten führen würde. Zusätzlich würde dies einhergehen mit notwendigen, äußerst komplexen und aufwändigen Tiefbauarbeiten an allen Lichtsignalanlagen, die zu tagelangen und mitunter erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs führen würden.

c) Im Zuge von notwendigen Erweiterungen der Bestandsverkabelung ermöglicht es nur die 24-Volt Technologie von Siemens, wesentlich dünnere Kabel zu verwenden, als dies bei anderen Ausgangsspannungen erforderlich wäre. Dies hat den Vorteil, dass die Kabel in die bestehende Verrohrung eingezogen werden können. Durch die Nutzung der Bestandsverkabelung können ebenfalls umfangreiche Tiefbauarbeiten vermieden werden.

d) Die Stadt Mainz fordert zur Ansteuerung und Überwachung der Signalgeber mit 1-Watt-Technologie eine zentrale Lampenschalter-Technik im Steuergerät. Damit wird eine größere Flexibilität der Lampenschalterbelegung für zukünftige Änderungen und Erweiterungen an den Lichtsignalanlagen sichergestellt. Diese Kombination aus 1-Watt-Technolgie und zentraler Lampenschaltertechnik wird nach aktuellem Kenntnisstand, derzeit nur von Siemens angeboten.

e) Die Lichtsignalanlagen müssen an den vorhandenen Verkehrsrechner der Stadt Mainz angeschlossen werden. Die Stadt Mainz hat das sehr sichere und marktführende Datenübertragungsprotokoll „CANTO“ von Siemens im Einsatz. Lösungen anderer Anbieter basieren auf dem Datenübertragungsprotokoll OCIT. Die hohen sicherheitsrelevanten VPN-Verschlüsselungsanforderungen der Stadt Mainz werden durch OCIT nicht vollständig erfüllt. Außerdem werden über das Datenübertragungsprotokoll OCIT zurzeit nicht alle notwendigen Daten für aktuelle und bereits für die Zukunft geplanten Projektvorhaben zur Optimierung der Verkehrssteuerung im Stadtgebiet Mainz übertragen.

f) Eine Kombination von zwei verschiedenen, nicht 100 % miteinander kompatiblen Technologien, führt unmittelbar zu einer teilweise doppelten und redundant auszulegenden Technologie- und Datensicherheitsarchitektur. Diese „Zweigleisigkeit“ wiederrum ist risikobehaftet und kann auch zu einer Reduzierung der Betriebsbereitschaft der Signalanlagen und damit zu einer Erhöhung des Verkehrssicherheitsrisikos in Mainz führen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 3 700 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 679 042.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Von Bietern erkannte Verstöße gegen das Vergaberecht sind bei der Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022

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