Lieferung von Ökostrom für den Bezirksverband Pfalz für die Jahre 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 - 02 - BVP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bv-pfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für den Bezirksverband Pfalz für die Jahre 2023-2025
Lieferung von Ökostrom für den Bezirksverband Pfalz, Laufzeit 3 Jahre, ca. 10 RLM und 1 SLP Abnahmestellen, ca. 4351 MWh/Jahr.
Einrichtung Frankenthal
67227 Frankenthal (Pfalz)
Sondervertragsabnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 3 Abnahmestellen mit ca. 172 MWh/Jahr.
Einrichtungen Kaiserslautern
Kaiserslautern
SV- und T-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit und ohne Leistungsmessung), 4 Abnahmestellen mit ca. 1869 MWh/Jahr
Einrichtung Münchweiler
67228 Münchweiler an der Alsenz
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 466 MWh/Jahr.
Einrichtung Lambrecht
67466 Lambrecht
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 95 MWh/Jahr.
Einrichtung Bad Dürkheim
67098 Bad Dürkheim
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 80 MWh/Jahr.
Einrichtung Speyer
67346 Speyer
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 1669 MWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung Frankenthal
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtungen Kaiserslautern
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung Münchweiler
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung Lambrecht
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung Bad Dürkheim
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung Speyer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich - unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart - etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform rlp.vergabekommunal.de unter https://rlp.vergabekommunal.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY0YMFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.