Instandsetzung Verkehrsknoten Bad Neuenahr BW 5408622 Referenznummer der Bekanntmachung: 04-22-3035
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Verkehrsknoten Bad Neuenahr BW 5408622
A573, FG 3, AS Neu-Ahrweiler, 3-Finger BW, Instandsetzung Verkehrsknoten Bad Neuenahr BW 5408622
Brückenbau
Ausführungsunterlagen erstellen Kappen, Übergangskonstruktionen, Randbalken, Deckenbücher, usw.
Instandsetzung Brückenfläche ca. 8.600 m2
Fahrbahnerneuerung Strecke Bit. ca. 5.000 m2
Übergangskonstruktion Aus-und Neubau 3 profilig ca 54 m - 1 profilig 22 m
Kappengerüste ca. 1600 m
Kappen Abbruch und Kappen Neubau ca. 1600 m
Geländer Abbau und Neuherstellung ca.1.600 m
Fahzeugrückhaltesysteme Ab- und Neubau ca.2.500 m
Entwässerung Brücke Abbau u. Neuherstellung ca. 900 m
Instandsetzung Brücken Untersicht ca 7.700 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt;
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4
VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung anfordern.
Eigenerklärung,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die
engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen
vorlegen lassen.
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist;
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die
Handwerksrolle eingetragen ist;
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist;
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten
Register verpflichtet ist.
Vorlage von insgesamt mindestens drei geeigneten Referenzen über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
- Brückeninstandsetzungsarbeiten an Autobahnbrücken mit einer Mindestfläche von ca. 8.000 m2.
Der Autraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen
Leistungsbereichen müssen dann keine Referenz gesondert
benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten
Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind und die geforderte
Mindestzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten
Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierfte Unternehmen in den
ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer I.4 benennen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen benennen die Referenz jeweils mit
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein
Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer I.4.
Angabe zu Arbeitskräften
Angaben, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL WestBahnhofsplatz 156410 MontabaurDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform zu stellen.
Vorraussetzung für eine Beantwortung ist die rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis zum 08.12.2022. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Anfragen die auf anderem Weg als über die Plattform übermittelt werden können nicht berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de