Hotline für Verbraucherfragen im Zusammenhang mit der Energiekrise Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/025/Z25-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hotline für Verbraucherfragen im Zusammenhang mit der Energiekrise
Zur Unterstützung der Bundesnetzagentur und zur Sicherstellung eines besseren Bürgerservice werden die Leistungen eines externen Dienstleisters für die Beantwortung telefonischer Anfragen benötigt.
Das gestiegene öffentliche Interesse an Energiethemen, insbesondere seit Beginn des völkerrechtwidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, sowie an der Bundesnetzagentur selbst führt zu einem stark zunehmenden Aufkommen an Rückfragen aus der Bevölkerung. Es ist zu erwarten, dass dies im Laufe des Winters noch zunimmt, insbesondere dann, wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten und die Bundesregierung die Notfallstufe ausruft. Die Bundesnetzagentur übernimmt in diesem Falle die Funktion des sog. Bundeslastverteilers.
Ziel der Bundesnetzagentur ist es, ihr Wirken sehr transparent zu machen und alle Maßnahmen über verschiedene Kanäle medial zu begleiten. Gleichzeitig wird ein niedrigschwelliges Angebot für die Deckung des Informationsbedarfs der Bevölkerung benötigt. Ein Teil dieses Angebots soll der first-level-helpdesk sein, der Anfragen zum Energiebereich, insbesondere rund um die jeweils aktuelle Lage der Energieversorgung, aber auch zum „Tagesgeschäft“ der Energiewirtschaft auf Basis der FAQ der Bedarfsträgerin beantworten soll.
Dort sollen die Anfragen, wenn möglich abschließend bearbeitet oder - falls der Anrufer noch weitergehende Fragen hat - an entsprechende Stellen weitergeleitet werden. In einer geringen Anzahl von Fällen kann es sein, dass alleine die Bedarfsträgerin selber die Fragen beantworten kann. Dann wird die Anfrage verschriftlicht und per E-Mail an ein vorgegebenes Emailpostfach der Bedarfsträgerin geschickt. In weiteren Fällen wird es lediglich darum gehen, den Bürger*innen als Ansprechpartner für ihre Sorgen zu Verfügung zu stehen. Darüber hinaus ist auch mit Anrufen von (Klein-)Unternehmen zu rechnen, die beispielsweise Adressaten von Verfügungen der Bedarfsträgerin sind.
Der First-Level-Helpdesk soll zunächst für den Leistungszeitraum von sechs Monaten tätig sein und somit die komplette Heizperiode abdecken und einige Wochen darüber hinaus tätig sein.
Zusammenfassend verfolgt der First-Level-Helpdesk das Ziel, eine sachgerechte, empathische aber gleichzeitig effiziente und zügige Beantwortung telefonischer Anfragen -auch in Zeiten mit hoher Auslastung- zu gewährleisten.
Betrieb der Hotline beim Auftragnehmer
Leistung für: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zum Mengengerüst:
- Es wird ein Anrufvolumen von bis zu 125.000 Anrufern pro Monat geschätzt (jeweils 3-5 Minuten)
- Der Vertrag soll 6 Monate ab dem Tag des Hotline-Starts laufen
- Abgerechnet werden eine initiale Einrichtungspauschale, eine monatliche Pauschale und ein Minutenpreis
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Tätigkeiten der Bundesnetzagentur stehen durch die angespannte Lage auf dem Energiemarkt verstärkt im Fokus. Es ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage im Laufe des Winters und mit Beginn der Heizperiode auf Verbraucherseite die Sorgen und Ängste zunehmen werden. Es wird daher eine telefonische Anlaufstelle für (Rück-)Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern benötigt. Um eine solche Hotline spätestens ab Dezember 2022 an den Start zu bringen, wird schnellstmöglich ein externer Dienstleister gesucht.
Der Bedarf hat sich bedingt durch die jüngsten Ereignisse in der Entwicklung der aktuellen politischen Weltlage erst kürzlich, dafür aber verstärkt abgezeichnet. Durch die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen war er nicht sehr viel früher absehbar, sodass die Dringlichkeit der Vergabe nicht in die Einflusssphäre des öffentlichen Auftraggebers fällt.
Fachseitig wurde eine umfassende Markterkundung durchgeführt. Mit acht anhand der eingegangenen Rückmeldungen ausgewählten Teilnehmern wird der aktuell größtmögliche Wettbewerb angestrebt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hotline für Verbraucherfragen im Zusammenhang mit der Energiekrise
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens wegen Dringlichkeit entfällt gemäß § 134 Abs. 3 GWB die Vorinformationspflicht. Die unterlegenen Bieter werden jedoch im Nachgang über die Gründe der Nichtberücksichtigung informiert.
Aufgrund der Zeitkritikalität ist die Annahme eines Erstangebots gemäß § 17 Abs. 11 VgV vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de