Präventionsmaßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs für die Lebenswelten Schule (Los 1) und Vereine (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-09-RPS-FRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Präventionsmaßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs für die Lebenswelten Schule (Los 1) und Vereine (Los 2)
Ausgeschrieben werden Präventionsmaßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs für die Lebenswelten Schule (Los 1) und Vereine (Los 2).
Präventionsprogramm zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs unter Schülerinnen und Schülern
Schulen und Vereine in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse führt gemäß § 20a SGB V Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung im Setting Schule durch. Bei der Prävention in Lebenswelten sollen Schülerinnen und Schüler nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention dabei unterstützt werden, einen gesundheitsförderlichen Umgang miteinander zu pflegen (Kontrollfähigkeit, Selbststeuerung, Konfliktlösung). Um dieses Ziel zu erreichen, eignen sich unterschiedliche Zugangswege. Schwer erreichbare Zielgruppen können über den Zugangsweg "Sport" angesprochen werden. Hier kann der Sport mit abgewandelten Spielen und einer ausführlichen Reflektion dazu genutzt werden, um neben den technischen und koordinativen Fähigkeiten auch persönlichen und sozialen Kompetenzen zu entwickeln. Im Rahmen von Projekttagen an Schulen soll der Zugangsweg über die Sportart "Fußball" genutzt werden, um Personen ansprechen, die über die üblichen Zugangswege wie Klassenleiterstunde und soziales Training nicht erreicht werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026.
Vom Auftragnehmer sind im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen:
1. Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Feinkonzepts für ein Präventionsprogramm zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs unter Schülerinnen und Schülern. Ein Leitfaden zur Programmumsetzung ist gemäß des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands zu konzipieren und umzusetzen. Das Konzept soll die Themenkomplexe
a. Verständnis für Kompetenzen und Werte entwickeln
b. Klassenwerte etablieren
c. Stärkung des sozialen Miteinanders
d. Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein stärken, eigene Stärken kennenlernen
e. Motivation fördern und Wege zur Zielerreichung kennenlernen
f. Verbesserung der Reflexionsfähigkeit
berücksichtigen.
2. Leitfadenkonforme Durchführung des Programms in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland an weiterführenden Schulen in Rahmen von Projekttagen. Zu der Durchführung des Programms gehören:
a. Durchführung der Projekttage in Schulen.
b. Durchführung von Kompetenzchecks bei dem beteiligten Schülerinnen und Schülern. Die Checks werden im Rahmen von Pre- und Postbefragungen erhoben.
c. Durchführung von Feedbackgesprächen mit den beteiligten Lehrkräften ca. 10 Wochen nach den Projekttagen.
d. Bei Bedarf Anpassung und Individualisierung der Inhalte der Projekttage.
Darüber hinaus hat der Bieter die Koordinierung der Leistung und Teilnahme an Abstimmungen und Gesprächen zuzusichern. Die AOK RPS beauftragt den Bieter zur Umsetzung eines Angebots und stellt den Kontakt mit dem Ansprechpartner in der Schule her. Der Bieter stimmt Termin und die konkrete inhaltliche Schwerpunktsetzung direkt mit dem Ansprechpartner der Schule ab und setzt die AOK RPS über das Ergebnis in Kenntnis.
3. Schulung von Lehrkräften, damit diese die vermittelten Inhalte eigenständig im Unterricht einsetzten können.
4. Jährliches Bereitstellen eines Tätigkeitsberichts
Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: 387.200 EUR.
Multiplikatoren Schulungen für Vereinsverantwortliche und Übungsleiter zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs unter Vereinsmitgliedern
Schulen und Vereine in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse führt gemäß § 20a SGB V Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten der Freizeitgestaltung durch. Hierbei sollen nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention Verantwortliche in der Lebenswelt dazu in die Lage versetzt werden, den Verein bzw. die Einrichtung selbst gesundheitsförderlich weiterzuentwickeln. Dies kann z. B. die Integration von Maßnahmen der Prävention in die alltägliche Vereinsarbeit und Sportveranstaltungen sowie die Unterbreitung niedrigschwelliger gesundheitsförderlicher Zusatzangebote beinhalten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026.
Vom Auftragnehmer sind im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen:
1. Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Feinkonzepts für die Schulung von Multiplikatoren. Das Konzept soll die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Entwicklung von sozialen Kompetenzen, Teambildung und Persönlichkeitsentwicklung berücksichtigen. Ein Schulungsleitfaden ist gemäß des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands zu konzipieren und umzusetzen. Das Konzept soll Vereinsverantwortliche, Trainer und Übungsleiter dazu in die Lage versetzten im Rahmen der allgemeinen Vereinsangebote
a. Verständnis für Kompetenzen und Werte zu entwickeln
b. Werte im Verein zu etablieren
c. das soziale Miteinander zu stärken
d. Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein der Vereinsmitgliederinnen und -mitglieder zu stärken
e. die Motivation der Vereinsmitgliederinnen und -mitglieder zu fördern
2. Leitfadenkonforme Durchführung der Multiplikatoren Schulungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Folgende Punkte sollte der Bieter bei der Durchführung der Schulungen sicherstellen:
a. Koordinierung der Leistung und Teilnahme an Abstimmungen und Gesprächen. Die AOK RPS beauftragt den Bieter zur Umsetzung eines Angebots und stellt den Kontakt mit dem Ansprechpartner im Verein her. Der Bieter stimmt Termin und die konkrete inhaltliche Schwerpunktsetzung direkt mit dem Ansprechpartner des Vereins ab und setzt die AOK RPS über das Ergebnis in Kenntnis. Die Schulungen werden in der Regel in Gruppen mit 6-20 Personen durchgeführt.
b. Bei Bedarf Anpassung und Individualisierung der Inhalte der Multiplikatoren Schulungen.
c. Gewährleistung/Sicherstellung, dass die AOK während der Vertragslaufzeit die Vereine bei der Umsetzung der Schulungen begleiten kann.
d. Information an die AOK bei geplanten Projektdarstellungen nach außen geben, bevor diese veröffentlicht werden und Verpflichtung, bei der Projektdarstellung auf die AOK hinzuweisen.
3. Jährliches Bereitstellen eines Tätigkeitsberichts
Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: 132.000 EUR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro
Kalenderjahr (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Zu (1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der o.g. Deckungssumme
Los 1
(1) Angaben von mind. 2 Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022), die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie den Nachweis von Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs miteinander für die Lebenswelt Schule und Wirksamkeits- und Qualitätsnachweise erbringen.
(2) Benennung von mindestens 2 für die Auftragsausführung vorgesehenen Trainern
(3) Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit mindestens den in den Vergabeunterlagen angegebenen Creditpoints bzw. absolvierten Stunden in den dort genannten Bereichen
(4) Angaben zu Zusatzqualifikationen der benannten Trainer im Bereich Kinder, Jugendliche oder Neuroathletik
(5) Angabe, ob die benannten Trainer über eine Trainerlizenz verfügen
(6) Persönliche Erfahrung der Trainer mit vergleichbaren Projekten. Vergleichbar sind Trainings von Jugendlichen im Kontext Schule.
(7) Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache aller eingesetzten Trainer mindestens mit dem Level C1.
(8) Angaben zu den Vertretungsregelungen
(9) Benennung eines Ansprechpartners für die Koordination und Angaben zur Erreichbarkeit
Los 2
(1) Angaben von mind. 2 Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022), die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie den Nachweis von Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs miteinander für die Lebenswelt Vereine und Wirksamkeits- und Qualitätsnachweise erbringen.
(2) Benennung von mindestens 2 für die Auftragsausführung vorgesehenen Trainern
(3) Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit mindestens den in den Vergabeunterlagen angegebenen Creditpoints bzw. absolvierten Stunden in den dort genannten Bereichen
(4) Angaben zu Zusatzqualifikationen der benannten Trainer im Bereich Konfliktmanagement oder Teamentwicklung
(5) Angabe, ob die benannten Trainer über eine Trainerlizenz verfügen
(6) Persönliche Erfahrung der Trainer mit vergleichbaren Projekten. Vergleichbar sind Schulungen von Übungsleitern, Trainern und sonstigen Vereinsfunktionären.
(7) Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache aller eingesetzten Trainer mindestens mit dem Level C1.
(8) Angaben zu den Vertretungsregelungen
(9) Benennung eines Ansprechpartners für die Koordination und Angaben zur Erreichbarkeit
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Je Los:
Zu (1) Mind. 2 Referenzen mit den o.g. Inhalten
Zu (2) Benennung von mindestens zwei für die Auftragsausführung vorgesehenen Trainern
Zu (3) Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit mindestens den in den Vergabeunterlagen angegebenen Creditpoints bzw. absolvierten Stunden in den dort genannten Bereichen
Zu (6) Es muss mindestens für einen Trainer die Erfahrung mit 5 vergleichbaren Projekten nachgewiesen werden. Bei jedem Training muss mind. ein Trainer eingesetzt werden, der Erfahrung mit mind. 5 vergleichbaren Projekten hat.
Zu (7) Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache aller eingesetzten Trainer mindestens mit dem Level C1
Zu (9) Benennung eines Ansprechpartners für die Koordination
(1) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
und/oder
(2) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6M68
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".