ex-post RV LAN-Komponenten 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 420-025556

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ex-post RV LAN-Komponenten 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 420-025556
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30230000 Computerbezogene Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten der Unternehmen Cisco und Alcatel

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzwerkkomponenten des Unternehmens Cisco

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32422000 Netzkomponenten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz andere Orte in Rheinland-Pfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Netzwerkkomponenten des Unternehmens Cisco

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzwerkkomponenten des Unternehmens Alcatel

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32422000 Netzkomponenten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz andere Orte in Rheinland-Pfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten des Unternehmens Alcatel.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 170-481234
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.geschaeftskunden.telekom.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).

Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

(2) Weitere Angebotsbestandteile

Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.

Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:

- Teil B_Anlage 01_Preisblatt

- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung

(3) Der unverbindlich genannte Gesamtwert resultiert aus der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive der dreimaligen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge).

Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYBUP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr Rene Müller, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/

Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich derBehauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2022

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