Integratives Sozialgebäude @Viedel in Polch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Polch
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56751
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maifeld.de
Adresse des Beschafferprofils: www.maifeld.de/aktuelles/ausschreibungen-und-auftraege/
Abschnitt II: Gegenstand
Integratives Sozialgebäude @Viedel in Polch
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umnutzung eines alten Krankenhauses zu einem Integrativen Sozialgebäude "@viedel", in der Bachstraße 19, in 56751 Polch. Das bestehende Gebäudeensemble liegt im Zentrum von Polch, direkt angrenzend an eine vorhandene Parkanlage.
Am bestehenden Gebäude werden alte Anbauten und Verbindungskörper abgerissen und durch Neubauteile ersetzt, welche die Erschließung und Entfluchtung verbessern. Des Weiteren wird erdgeschossig ein Mehrzweckraum angebaut und die vorhandene Kapelle als Kulturkirche umgenutzt.
56751 Polch
Los 02 - Erd- und Rohbauarbeiten .
- Bodenaushub ca. 990 m³
- Dämmarbeiten Bodenplatte ca. 440 m²
- Bohrlochinjektion ca. 70 m
- Unterfangungen ca. 58m³
- Bodenplatte ca. 440 m²
- Fertigteilwände ca. 135 m²
- Ortbetonwände ca. 240 m²
- Filigrandecken ca. 275 m²
- Betonstahl ca. 45.500 kg
- Profilstahl ca. 15.000 kg
- Mauerwerk ca. 315 m²
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Die Mindestanforderungen an Nebenangebote sind den Vergabeunterlagen beigefügt (siehe Formblatt 226).
7. Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.