Kauf eines Müllfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: 81-2022-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Müllfahrzeuges
Kauf eines Müllfahrzeuges
Fahrgestell mit Dieselantrieb
Fahrgestell mit Dieselantrieb, geeignet für den Aufbau des in Los 2 beschriebenen Drehtrommelaufbaus
Drehtrommelaufbau
Ein Drehtrommelaufbau, passend auf das in Los 1 beschriebene Fahrgestell incl. Montage
Automatische, geteilte Kammschüttung
Automatische , geteilte Kammschüttung, passen zu dem in Los 2 genannten Aufbau incl. Anlieferung und Montage
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9