Catering kommunale Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 78-2022-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering kommunale Kindertagesstätten
warmer Mittagstisch für Kinder
Stadtverwaltung Worms
Marktplatz 2
67547 Worms
Deutschland
Der Bereich 5 - Soziales, Jugend und Wohnen, 5.08 - Abteilung für kommunale Kitas, sucht einen Caterer, der derzeit 18 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Worms ab dem 01.02.2023 mit einem warmem Mittagstisch versorgt.
Unter Berücksichtigung üblicher Ausfälle (Schließzeiten der Kindertagesstätte, pandemiebedingter Ausfall, Ausweitung des KitaG) wird eine Essenbeteiligung für ca. 230 Tage (montags bis freitags) mit insgesamt aktuell maximal 282.240 Essen pro Kalenderjahr angenommen. Eine Veränderung der Anzahl der beteiligten Kindertagesstätten sowie der Essensteilnehmer/innen kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt in der Regel in der Zeit von 11.30 bis 13.00 Uhr. Die konkrete Uhrzeit erfolgt in Absprache mit der Kindertagesstätte. Eventuelle Schichten sind ebenfalls nach Absprache einzuhalten.
An Tagen, an denen Kindergruppen z.B. an ganztägigen Ausflügen teilnehmen, ist mit einer verminderten Anzahl von Essensteilnehmer/innen bzw. der Anforderung von Lunchpaketen zu rechnen. Die rechtzeitige Meldung an den Caterer obliegt der Kindertagesstätte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- aktueller Auszug über die Eintragung Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.) des Sitzes oder Wohnortes
- Nachweis Eintragung in Berufsgenossenschaft
Mit dem Angebot:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon hinsichtlich Größe, Ausführungsristen, Gestaltung, technischem Wert, vergelichbar sind einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber, der als Referenz genannten Aufträge (Referenzliste)
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweis über den Umsatz des unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Lesitung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- verbindliche Mitteilung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses Kreditinstitut für den Fall einer entsprechenden Anfrage eine Vertrgserfüllungsbürgschaft stellen wird
Mit dem Angebot:
- Angabe des Auftragsanteils der an Nachunternehmer vergeben werden soll (Art und Umfang)
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
- Angaben über die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
- Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal einschließlich dessen Qualifikation
- Name und Anschrift des Nachunternehmers / der Nachunternehmer an den/die ein Unterauftrag im Wert von mindestens 30% des über die gesamte Vertragslaufzeit gerechneten Auftragswertes vergeben werden soll/en
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9