Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MFZ 3) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Selters Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-00-0045
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 207-590359)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.selters-ww.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.selters-ww.de/ausschreibungen/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MFZ 3) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Selters
Lieferung Fahrgestell mit Aufbauten nach technischer Richtlinie Nr. 5 Rheinland-Pfalz, gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Technische Merkmale und Bediungen (siehe Vergabekriterien MZF 3 Herschbach) / Gewichtung: 15 % Qualitätskriterium - Name: Vergleichsvorführung / Gewichtung: 20 % Preis - Gewichtung: 65 %
Die nachstehenden Kriterien sind im Detail beschrieben im Dokument Vergabekriterien MZF 3 Herschbach.pdf (siehe Vergabeunterlagen) Qualitätskriterium - Name: Technische Merkmale und Bedingungen/Gewichtung: 15 % Zusammensetzung aus:
Gewichtsreserve 1% Garantie 2% Liefertermin 5% Ersatzteilversorgung 2% Wartungs-/ Serviceniederlassung 2% durchschnittliche Kosten für Wartungsservice (jährlich) 2% Kosten Monteurstunde - netto 1% Qualitätskriterium - Name: Vergleichsvorführung / Gewichtung: 20 % Eigenschaften, die während der Vergleichsvorführung zur Qualitätsbegutachtung durch die Verbandsgemeinde Selters bewertet werden (Qualität/Funktionalität):
● die Raumverhältnisse im Aufbau ● die Aufstiege und Trittflächen ● die Unterbringung der Geräte ● die Entnahmemöglichkeiten der Geräte ● die Bedienung der Zusatzeinrichtungen ● die Ausführung der Rollläden ● die Ausführung und Qualität der Rollcontainer ● die innere und äußere Sicherheit ● die Qualität des Innenausbaus und des Aufbaus allgemein.
Die Nicht-Teilnahme an der Vergleichsvorführung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/eines entsprechenden Angebots vom Vergabeverfahren.
Preis - Gewichtung: 65 %
- Formblatt 124 - LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer/-Dienstleistungen
- Formblatt 124a - Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung - Eigenerklärung zur Eignung
- Ergänzung der Eigenerklärung Referenzen (124a) oder eigene Referenzliste gem. Ausschreibung MZF 3 Herschbach Seite 4 - Eine Referenzliste mit baugleichen Fahrzeugen, die seit 2019 gebaut wurden, ist beizulegen.
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Ergänzende Technische Angaben zum Fahrzeug:
- Gewichtsbilanz gem. Ausschreibung MZF 3 Herschbach Seite 2
Dem Angebot ist eine vorübergehende Gewichtsbilanz beizulegen. Die Gewichtsbilanz muss den gesamten Aufbau, sowie die unten aufgeführte Zusatzbeladung detailliert beinhalten.
Bei Auslieferung ist eine endgültige Gewichtsbilanz, inkl. Wiegeschein, der Dokumentation in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Zusätzlich muss die Gewichtsbilanz in Dateiform (beispielsweise *.xls) mitgeliefert werden.
- Energiebilanz gem. Ausschreibung MZF 3 Herschbach Seite 3
Es ist eine aussagekräftige Energiebilanz zu erstellen. Dabei ist neben gängigen Zuständen auch folgende Situation darzustellen: Fahrzeug steht an der Einsatzstelle, Motor ist aus, Lichtmast und Umfeldbeleuchtung dienen zur Ausleuchtung einer Einsatzstelle. Es ist anzugeben,
wie lange das Fahrzeug diesen Zustand bis zur Entleerung der Batterie aufrechterhalten kann.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden. Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden. Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.