Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal Referenznummer der Bekanntmachung: 22-04-07-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönenberg-Kübelberg
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66901
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgog.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Im Rahmen des zu erstellenden Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes sollen gemeinsam mit der Verwaltung, den Bürger*innen und weiteren Beteiligten wie Gefahrenabwehr, Forst- und Landwirtschaft, Industrie- und Gewerbebetrieben und Fachbehörden alle Themen der Starkregenvorsorge besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotenzials - auch im privaten Bereich - aufgezeigt werden. Das Konzept soll die aufgetretenen und möglichen spezifischen Probleme sowie Gefahrenschwerpunkte und hohe Gefahrenpotenziale berücksichtigen, gangbare Lösungen aufzeigen und Maßnahmen konkret benennen. Dazu gehören u. a. auch eine Überprüfung der kritischen Infrastrukturanlagen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung sowie der Befahrbarkeit von Verkehrswegen bei Überflutung.
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Folgende Bereiche sollen durch die Konzepterstellung abgedeckt werden:
- Aktueller Stand der Hochwasser- und Starkregenvorsorge im Untersuchungsgebiet mit Defizitanalyse und Risikobewertung
- Darstellung der gefährdeten Bereiche
- Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung, Information und Motivierung zur Eigenvorsorge
- Bürgerbeteiligung: Erfahrungsaustausch und Maßnahmenvorschläge
- Beratungsangebot für Vorsorgemaßnahmen und Elementarschadenversicherung
- Erarbeitung von technischen und nichttechnischen Vorsorgemaßnahmen, Priorisierung und Verortung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal (155,95 qkm) weist im Bereich des Oberlaufs des Glan Flachlandcharakter auf. Der Großteil der Verbandsgemeinde befindet sich ansonsten im Hügel- und Bergland mit teilweise deutlichen Reliefunterschieden. Die Ortsgemeinden, für die Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte aufgestellt werden sollen, liegen hauptsächlich in den Bachtälern des Glan, und seiner Nebenbäche wie Ohmbach und Kohlbach, einige Ortsgemeinden und Ortsteile aber auch auf den Wasserscheiden in Höhenlage zwischen den Tälern. Alle Ortsgemeinden können durch Starkregen betroffen sein. Es können dabei Straßenzüge und Gebäude durch Sturzfluten, und im Extremfall, Schlamm- und Geröllabgänge bedroht sein. Die Talgemeinden sind zusätzlich von Bachhochwasser bedroht. Die Starkregengefährdungskarte der VG Oberes Glantal und die Hochwassergefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz für den Glan weisen potenzielle Überflutungsbereiche und die allgemeine Gefährdungssituation aus.
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Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal möchte daher für alle Ortsgemeinden und die Stadt Waldmohr ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen. Extremereignisse wie Hochwasser machen nicht vor Gemeindegrenzen halt. Aus diesem Grund sieht man die Notwendigkeit einer umfassenden Betrachtung des Stands der Vorsorge in allen Bereichen sowie deren Weiterentwicklung.
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Im Rahmen der Vorsorgekonzepte sollen gemeinsam mit der Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern auch weitere Beteiligte wie Gefahrenabwehr, Landnutzer, Fachbehörden, einbezogen werden. Die Themen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge werden besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Schadensminderung - auch im privaten Bereich - aufgezeigt. Das Konzept soll die Probleme bei Extremereignissen und Gefahrenschwerpunkte berücksichtigen, gangbare Lösungen aufzeigen und Maßnahmen konkret benennen.
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Insbesondere auch im Hinblick auf Starkregen zu prüfende, und bei Relevanz zu bearbeitenden Themen sind:
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- Optimierung der Warnung vor Extremwetter (Wo kann ich mich informieren?)
- Optimierung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Alarm- und Einsatzplanung, Ausstattung der Feuerwehren (z. B. Pumpen, Material, etc.), Maßnahmen des VG-Bauhofs zur Verbesserung der Abflusswege und Abflusslenkung
- Freihaltung der Abflussquerschnitte vor Brücken und Durchlässen.
- Einflüsse der Gewässerunterhaltung auf die Hochwasservorsorge, Treibgutrückhalt; Abflussfreihaltung im Gewässerumfeld.
- Anlegen von leistungsfähigen Sand-, Schlamm- und Geröllfängen.
- Wasserrückhalt in der Fläche, wie z. B. erosionsmindernde Flächenbewirtschaftung der Landwirtschaft, Kleinrückhalte in Feldlagen, Waldgebieten.
- technische Schutzmaßnahmen an Bächen und auch bei nur im Starkregenfall wasserführenden Tiefenlinien, z. B. Vergrößerung des Abflussquerschnitts, Entschärfung hydraulischer Engpässe, Rückhaltebecken.
- Schaffen von Notabflusswegen.
- an Hochwasser- und Sturzfluten angepasstes Planen, Bauen und Sanieren im öffentlichen und privaten Bereich.
- Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen.
- Sicherstellung der Ver- und Entsorgung.
- Evakuierungswege
- Versicherungsschutz
- Richtiges Verhalten bei Hochwasser oder Starkregen/Sturzfluten.
- Organisation der Nachbarschaftshilfe.
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Vorhandene Untersuchungen und Planungen in den Ortsgemeinden sind zu berücksichtigen. Dazu gehören die Gewässerpflegepläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler und Schönenberg-Kübelberg, die Maßnahmenpläne der EU-WRRL sowie Versorgungs- und Entwässerungspläne und relevante Ereignisse der Vergangenheit. Die Maßnahmenvorschläge aus dem Hochwasser-Info-Paket der Kommunen sollen berücksichtigt werden.
Optional ausgeschriebene Leistungen:
- Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung von zusätzlichen Workshops/Infoveranstaltungen
- Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung von öffentlichen Ortsbegehungen
- Beratung zum Objektschutz von Privatgebäuden mit Begutachtung vor Ort und kurzem Protokoll
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6M0E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.