Bekanntgabe verg. Auftrag RV Obergutachten Bauschäden Hochwasser Referenznummer der Bekanntmachung: V61/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.isb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe verg. Auftrag RV Obergutachten Bauschäden Hochwasser
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen.
Diese Gutachten sollen stichprobenartig überprüft werden.
Dazu wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 15 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlossen, zur Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Holzhofstraße 4 55116 Mainz Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Die Auftraggeberin stellt hierbei keine Räumlichkeiten zur
Verfügung.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass eine vertragsgemäße Leistungserbringung auch im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen vollständig erfolgen kann, beispielsweise mittels "Homeoffice" oder geeigneter Schutzmaßnahmen am Leistungsort.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen.
Diese Gutachten sollen stichprobenartig überprüft werden.
Dazu wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 15 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlossen, zur Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Die Leistungserbringung erfordert besondere Anforderungen an die Auftragnehmerin, so eine besondere Sachkunde, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und Integrität. Demzufolge kommen für die Leistungserbringung nur öffentlich bestellte Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden / Bauschäden / Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden (oder eine vergleichbare, gleichwertige Qualifikation aus dem Ausland) in Betracht.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellungnahmen zu Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die Aufgaben der Auftraggeberin unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an die Auftragnehmerin ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.
Die Überprüfung der Gutachten muss zwecks Vergleichbarkeit anhand eines verbindlich anzuwendenden Prüfungsschemas erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sachverständigenbüro Homann
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://abjh.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Engelhardt Bausachverstaendige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44287
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.engelhardt-bausachverstaendige.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MACH 2 Architekten + Sachverständige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sachverständigenbüro Schmid
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trippstadt
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67705
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.sv-schmid.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN6MLQ
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.