Hin- und Rückfahrten(Mo-Fr) von Schüler*innen mit Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung 56462 Höhn Referenznummer der Bekanntmachung: 0772-13-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westerwaldkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hin- und Rückfahrten(Mo-Fr) von Schüler*innen mit Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung 56462 Höhn
Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Zum 01.04.2023 werden folgende Fahrten neu ausgeschrieben: Siehe Loseinteilung
Unterrichtsbeginn/-ende:
Wilhelm-Albrecht-Schule (FÖS gmE) und Kindertagsstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. in Höhn
- Unterrichts-/Kita-beginn (mo - fr): 08:30 Uhr (Ausstieg 08:10 Uhr - 08:25 Uhr)
- Unterrichts-/Kita-ende (mo-do): 15:00 Uhr (Einstieg 15:00 Uhr - 15:25 Uhr)
- Unterrichts-Kita-ende (fr): 13:00 Uhr (Einstieg 13:00 Uhr - 13:25 Uhr)
Erster Fahrtag wird Freitag, der 01.04.2023 sein.
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Es ist von 190 Fahrtagen jährlich auszugehen.
Es ist davon auszugehen, dass alle zu befördernde SchülerInnen für den Einstiegsvorgang ca. 2-3 Minuten benötigen. Rollstuhlkinder benötigen ca. 5 Minuten.
Auszuschreibende Fahrten:
siehe Leistungsbeschreibung / Losaufteilung
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 1: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 1
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Herdorf Lambertstraße Keine Schule
Daaden Austraße keine Schule
Langenbach b. Kirburg Im Großen Garten keine Kindergarten
Langenbach b. Kirburg Im Großen Garten Keine Schule
Langenbach b. Kirburg Hochstraße Keine Schule
Langenbach b. Kirburg Bergstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 2: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 2
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Marzhausen Birkenweg keine Schule
Müschenbach Schulstraße keine Schule
Nister Struthweg keine (2 SchülerInnen) Schule
Alpenrod Am Wassergraben keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 3: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 3
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Luckenbach Rosenheimer Straße Keine Schule
Kundert Mittelstraße Keine Schule
Kroppach Talweg Keine Schule
Heuzert Mühlenweg Keine (2 Schüler*innen)
Limbach Neuengarten Keine Schule
Limbach Hauptstraße Keine KiGa
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 4: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 4
Hin- und Rückfahrt (Mo - FR) 4 SchülerInnen, 3 Kindergarten-kinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Roßbach Oberdreiser Straße keine Kindergarten
Mündersbach Steinweg keine Schule
Lochum Alte Poststraße keine Kindergarten
Enspel Nistertalstraße keine Schule
Stockum-Püschen Hauptstraße keine Schule
Stockum-Püschen Am Rain keine Kindergarten
Höhn-Neuhochstein Zeppenweg keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 5: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 5
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 6 SchülerInnen, davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wied Waldstraße Keine Schule
Merkelbach Schulstraße keine Schule
Hachenburg Judengasse keine (2 SchülerInnen) Schule
Hachenburg Otto-Schmidt-Straße Keine Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Hachenburg Gerberweg Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 6: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 6
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Mudenbach Wiesenweg Keine Kindergarten
Wahlrod Kölner Straße keine Schule
Wahlrod Hofstraße keine Schule
Wahlrod Kirchergarten Keine Schule
Winkelbach Im Gassenstück Keine Schule
Hattert Sophienthaler Straße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 7: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 7
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Nauroth Ringstraße Keine Schule
Mörlen Nassauer Straße keine Schule
Mörlen Nassauer Straße keine Kindergarten
Mörlen Altenklosterstraße keine Schule
Lautzenbrücken Wiesenstraße keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 8: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 8
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, davon 2 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Unnau-Korb Im Fürtchen Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Unnau Im Flurgarten Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Unnau Weidenstraße keine Schule
Hardt Birkenstraße Keine Schule
BMB-Langenbach Westerburger Straße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 9: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 9
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 SchülerInnen, 4 Kindergartenkinder davon 1 im eigenen Kindersitz + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Bölsberg Bergstraße Keine Kindergarten
Bad Marienberg Danziger Straße keine Schule
Bad Marienberg Kantstraße Eigener Kindersitz Kindergarten
Bad Marienberg Weidenstraße Keine Schule
Bad Marienberg Neuer Weg Keine Kindergarten
Bad Marienberg Nassauische Straße Keine Kindergarten
BMB-Zinhain Am Reichenstein Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 10: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 10
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 1 Kindergartenkind im eigenen Kindersitz, 5 SchülerInnen, davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Hahn bei BMB Brunnenweg Keine Schule
Hahn bei BMB Mühlenweg keine Schule
Hahn bei BMB Ringweg keine Schule
Großseifen In der Bitz Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
BMB-Eichenstruth Zum Weidling Keine Schule
BMB-Eichenstruth Zum Weidling Eigener Kindersitz Kindergarten
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 11: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 11
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, davon 2 im Rollstuhl sitzend und 1 im E-Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Nisterberg Heimbergsweg Keine Schule
Hof Finkenstraße keine Schule
Bad Marienberg Friedrichstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Bad Marienberg Ringstraße Beförderung im E-Rollstuhl sitzend Schule
Bad Marienberg Baumschulenweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 12: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 12
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 SchülerInnen, 4 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Salzburg Neue Straße Keine Schule
Stein-Neukirch Ringstraße keine Kindergarten
Liebenscheid Höhenweg keine Kindergarten
Liebenscheid-Weißenberg Herborner Straße Keine Schule
Niederroßbach Bahnhofstraße Keine Schule
Niederroßbach Hessenstraße Keine Kindergarten
Fehl-Ritzhausen Oranienstraße Keine Kindergarten
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 13: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 13
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 2 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Rennerod-Emmerichenhain Kirchstraße Keine Kindergarten
Rennerod-Emmerichenhain Mengelshainer Straße keine Schule
Rennerod Am Grauen Stein Keine Schule
Rennerod Zur Grotte Keine Schule
Rennerod Westernoher Straße Keine Kindergarten
Rennerod Hauptstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 14: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 14
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 3 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wbg. Sainscheid Hauptstraße Keine Schule
Wbg. Sainscheid Hauptstraße keine Kindergarten
Westerburg Lessingstraße keine Kindergarten
Westerburg Lessingstraße Keine Kindergarten
Westerburg Steinwiesenstraße Keine Schule
Westerburg Neustraße Keine Schule
Westerburg Langgasse Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 15: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 15
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 Kindergartenkinder, 3 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wbg.-Wengenroth Alleestraße Keine Kindergarten
Wbg.-Wengenroth Vorm Tor keine Kindergarten
Westerburg Bilzstraße keine Schule
Westerburg Langenhahner-Straße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Westerburg Langenhahner-Straße Keine Kindergarten
Westerburg Haehlstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 16: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 16
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Bellingen Hauptstraße Keine Schule
Langenhahn Unterer Mühlenweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Langenhahn Brunnenstraße keine Schule
Hergenroth Bahnhofstraße Keine Schule
Halbs Wiesenstraße Keine Kindergarten
Halbs Waldstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 17: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 17
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 Kindergartenkinder davon 1 im Rollstuhl sitzend, 4 SchülerInnen + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Guckheim Hofacker Keine Kindergarten
Guckheim Zur Heide keine Schule
Berzahn Ringstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Kindergarten
Berzahn Vor dem Kalk Keine Kindergarten
Berzahn Bahnhofstraße Keine Schule
Höhn-Oellingen Dammstraße Keine Schule
Höhn-Oellingen Dammstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 18: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 18
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 7 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Hundsangen Hauptstraße keine Schule
Hundsangen Obererbacher Straße keine Schule
Steinefrenz Am Wetzbach keine Schule
Wallmerod Konrad-Adenauer-Straße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Wallmerod Konrad-Adenauer-Straße Keine Schule
Molsberg Struthweg Keine Schule
Bilkheim Am Hang Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 19: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 19
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 6 SchülerInnen davon 2 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Herschbach OWW Hauptstraße Keine Schule
Weidenhahn Hauptstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Wölferlingen Hannesfellerstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Rothenb.-Obersayn Obersayn Keine Schule
Kaden Rothenbacher Straße keine (2 SchülerInnen) Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 20: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 20
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Gemünden Hauptstraße Keine Schule
Gemünden Judengasse keine Schule
Irmtraut Brückenstraße keine (2 SchülerInnen Schule
Irmtraut Lerchenstraße Keine Kindergarten
Seck Irmtrauter Straße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 21: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 21
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 3 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson (1 Rollstuhl wird im Kofferraum mitgenommen)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Oberrod Untere Pfann-Straße Rollstuhl wird mitgenommen Kindergarten
Oberrod Untere Pfann-Straße keine Schule
Oberrod Kapellenstraße keine Schule
Westernohe Im Klobes Keine Kindergarten
Westernohe Waldstraße Keine Kindergarten
Hellenhahn-Schellenberg Pottumer Straße Keine Schule
Hellenhahn-Schellenberg Marienhof Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Los 22: Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wilhelm-Albrecht-Schule Zehntgrafstraße 14 56462 Höhn Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Westerwald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 22
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen davon 2 im Rollstuhl sitzend, 2 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson (1 Rollstuhl wird im Kofferraum mitgenommen)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Dreisbach Vor dem Bettenborn Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Dreisbach Vor dem Dickenhahn keine Schule
Höhn Hinterm Zaun keine Schule
Höhn Bahnhofstraße Keine Kindergarten
Höhn Alexandriaweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Höhn Am großen Garten Rollstuhl wird mitgenommen Kindergarten
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beförderungsfahrten nach spätestens acht Jahren Gesamtlaufzeit, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, im Wettbewerb neu auszuschreiben.
Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 1A - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate)
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 1A" hochzuladen
Anlage 2A - Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen von
mind. 3 Mio. Euro vorliegt.
Der Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2A" hochzuladen!
Anlage 2B - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über den Umsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstände der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Mindestumsatz muss mit der zu vergebenden Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ein angemessenes Verhältnis liegt insbesondere vor, wenn der angegebene Umsatz bis zum Zweifachen der angebotenen Gesamtauftragssumme beträgt und nicht niedriger als die angebotene Gesamtauftragssumme ist.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2B" hochzuladen!
Anlage 2C - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2C" hochzuladen!
Anlage 2D - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2D" hochzuladen!
Anlage 2E - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 2E" hochzuladen!
Anlage 3A - Übersicht in Form einer Referenzliste über die wesentlichsten in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein.
Als Mindestkriterium ist eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 3A" hochzuladen!
Anlage 3B - Übersicht über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leistung vorgesehenen Personen sind zu benennen.
--> Vom Bieter separat als "Eignungsbogen-Anlage 3B" hochzuladen!
Weitere Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vom Bietenden nachzureichen sind:
Anmerkung:
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen sind auf Aufforderung spätestens zum Ausführungsbeginn vorzulegen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine Nichtvorlage zu einer Kündigung des erteilten Auftrages führen kann.
Anlage 4A - Eigenerklärung über die Eignung des/der eingesetzten Fahrzeug(es) gem. Leistungsbeschreibung sowie Anzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Auftragsausführung (§ 46 Abs. 3 Ziff. 9 VgV).
--> Vom Bieter nach Aufforderung als "Eignungsbogen-Anlage 4A" nachzureichen!
Anlage 4B - Eigenerklärung über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses gemäß Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der
Auftragsausführung.
--> Vom Bieter nach Aufforderung als "Eignungsbogen-Anlage 4B" nachzureichen!
Anlage 4C - Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für jede Begleitperson und Fahrer; nicht älter als drei Monate
(§ 48 Abs. 4 VgV)
--> Vom Bieter nach Aufforderung als "Eignungsbogen-Anlage 4C" nachzureichen!
Besondere Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrpersonal:
Folgende Standards sind zu erfüllen:
Sicherheitsgurte:
Alle Fahrgastsitzplätze müssen mit Sicherheitsgurten (i.d.R. Dreipunktgurte) ausgestattet sein.
Kindersitze/Sitzerhöhungen:
Sitzerhöhungen sind von den Beförderungsunternehmen zu stellen. Hierbei muss es sich um amtlich anerkannte Sitzerhöhungen handeln (auf § 21 StVO und die jeweils gültigen Prüfnormen wird hingewiesen).
Eignung des Fahrzeugs/Rollstuhlfahrzeugs:
Die Eignung des Fahrzeugs für den Kinder-, Schüler- und Behindertenverkehr sowie die Anzahl der Sitz- und der geeigneten Stehplätze sind durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Organisation nachzuweisen. Die Rollstuhlfahrzeuge müssen gegenüber den herkömmlichen Fahrzeugen zusätzlich nach geltenden DIN-Vorschriften ausgerüstet sein. Der Nachweis ist gleichzeitig mit dem vorstehenden Gutachten zu erbringen.
Die Nachweise sind spätestens innerhalb von einer Woche nach Aufforderung durch den Westerwaldkreis vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.
Begleitperson:
In jedem Fahrzeug ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson einzusetzen. Die Kosten für die Begleitperson sind in dem Angebot neben der Tagespauschale als eigenständige Tagespauschale getrennt auszuweisen.
Die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
Aufgrund der besonderen Beeinträchtigung der Kinder (teilweise mehrfach) ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung der Begleitperson erforderlich. Die normale Ausbildung, z.B. als Führerscheinanwärter, reicht dazu nicht aus.
Es dürfen nur Begleitpersonen eingesetzt werden, welche den Nachweis erbringen können, dass ein solch spezieller Kurs besucht wurde. Bei einer kurzfristig und kurzzeitig notwendigen Vertretung reicht der Nachweis eines normalen Erste-Hilfe-Kurses aus.
Die Nachweise sind spätestens innerhalb von einer Woche nach Aufforderung durch den Westerwaldkreis vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.
Die Begleitperson hat insbesondere die Aufgabe, den Kindern beim Ein- und Aussteigen sowie beim Anlegen und Abnehmen der Haltegurte behilflich zu sein. Sie hat im Übrigen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulbus zu sorgen.
Die Begleitperson soll sich während der Beförderung bei den Kindern aufhalten. Sie muss sich in deutscher Sprache verständigen können. Außerdem sollen die Begleitpersonen konstant mitfahren und nicht häufig wechseln.
Übergabepunkte:
Die Übergabepunkte für die Kinder sind an den Einrichtungen die entsprechenden Haltestellen. In den Wohnorten sind dies die entsprechenden Haltepunkte der Fahrzeuge am Wohnhaus bzw. wohnungsnah (siehe hierzu auch die Ausführungen unter dem Punkt "Haltestellen"). Für ein pünktliches Zubringen und Abholen zum/vom Fahrzeug sind die Einrichtungen bzw. zu Hause die Sorgeberechtigten zuständig. Es erfolgt eine persönliche Übergabe.
Datenblätter:
Die Beförderungsunternehmen bieten die Möglichkeit, in den Fahrzeugen Datenblätter mitzuführen, aus denen im Notfall für Rettungseinrichtungen behandlungsrelevante Daten zu ersehen sind. Diese Datenblätter sind außerhalb der Beförderung unter Verschluss zu halten, so dass Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Die Datenblätter können von den Einrichtungen erstellt und den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Erreichbarkeit von Rettungseinrichtungen:
In jedem Fahrzeug ist ein Mobiltelefon mitzuführen, um in Notfällen den Rettungsdienst zu erreichen. Die Notfall-Telefonnummer ist mitzuführen.
Haltestellen:
Die Kinder sollen grundsätzlich an den Wohnhäusern abgeholt und dorthin zurückgebracht werden. Sofern dies z.B. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich ist, ist eine geeignete wohnungsnahe Haltemöglichkeit auszuwählen.
Abschnitt IV: Verfahren
-elektronisch über die Vergabeplattform -
bei der
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Zimmer B 030
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur elektronischen Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYM0C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de