Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Donatusplatz Hermeskeil" nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: HDP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermeskeil
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hermeskeil.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Donatusplatz Hermeskeil" nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV
Die Stadt Hermeskeil beabsichtigt die Neugestaltung des zentralen Donatusplatzes in Hermeskeil. Die neue Gestaltung des Donatusplatzes bildet den Auftakt für die Umgestaltung der öffentlichen Räume in der Altstadt von Hermeskeil. Dazu gehören zukünftig weitere Platzflächen sowie die südlich in Nachbarschaft befindliche Fußgängerzone.
2021 - 2022 wurde ein offener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 sowie anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem 1. Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt.
Donatusplatz, Hermeskeil
Die Stadt Hermeskeil beabsichtigt die Neugestaltung des zentralen Donatusplatzes in Hermeskeil. Die neue Gestaltung des Donatusplatzes bildet den Auftakt für die Umgestaltung der öffentlichen Räume in der Altstadt von Hermeskeil. Dazu gehören zukünftig weitere Platzflächen sowie die südlich in Nachbarschaft befindliche Fußgängerzone.
Der Donatusplatz stellt sich derzeit als stark dem Verkehr zugeordneter Platz dar, welcher mit seinen fünf Bushaltestellen in seiner Gestalt als reine Funktionalfläche geprägt ist. Da die Gestaltung ebenfalls in die Jahre gekommen und nicht mehr zeit-gemäß ist und der Zustand nicht mehr den Anforderungen entspricht ist nun eine umfassende Neugestaltung der Fläche vorgesehen. Ergänzend dazu sollen in einem Ideenteil Vorschläge für eine Bebauung der Baulücke nördlich des Platzes, des Grundstücks mit Brandwand auf der Westseite sowie für die Gestaltung der auf privaten Flächen liegenden Anschlussbereiche der Randbebauung entwickelt werden.
Da der Platz auch weiterhin als Dreh- und Angelpunkt des Öffentlichen Nahverkehrs fungieren soll stellt damit die Integration und Konzeption der notwendigen Bushalte-stellen für den Wettbewerb einen wesentlichen Ausgangspunkt dar. Mit der verkehrlichen und strukturellen Konzeption soll jedoch auch eine gestalterische Aufwertung der Fläche einhergehen. Zukünftig soll auch eine multifunktionale Nutzung des Platzes, z.B. für Veranstaltungen und Feste, möglich sein. Die monofunktionale Ausrichtung auf den Verkehr soll entfallen. Alle zu überplanenden Flächen des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt Hermeskeil. Ausgenommen hiervon sind die Flächen Ideenteils. Das Wettbewerbsgebiet des Realisierungsteils besteht aus der gesamten Fläche des Donatusplatzes sowie den Anstichflächen der angrenzenden Straßenbereiche. Die genaue Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist der beigefügten Plangrundlage zu entnehmen. Es ist vorgesehen, dass die derzeit über den Donatusplatz verlaufende Gemeindestraße durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Baulastträger übernommen wird. Die südlich des Wettbewerbsgebietes verlaufende Bundesstraße soll zu einer Landesstraße herabgestuft werden.
Das Gesamtbudget der KG 500 des Realisierungsteils beträgt ca. 0,87 Mio. Euro netto.
Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2/14/21 registriert.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde gem. der Bekanntmachung zum Verfahren ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem 1. Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Donatusplatz Hermeskeil - Freianlagenplanung gem. §38 ff. HOAI und Verkehrsanlagenplanung gem. §45 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwalmtal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Vorgesehen: Jeweils LP 8+9 gem. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.