Endpoint Security Sicherheitsarchitektur - Bekanntmachung der Aufhebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-009-IT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endpoint Security Sicherheitsarchitektur - Bekanntmachung der Aufhebung
Endpoint Security
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen, Innovation und Technologie Rhein-Neckar Ludwigshafen GmbH Franz-Volhard-Straße 3 68167 Mannheim
Das KliLu ist das zweitgrößte Krankenhaus in Rheinland-Pfalz und mit konzernweit 3.000 Beschäftigten der drittgrößte Arbeitgeber in Ludwigshafen am Rhein. Es ist in städtischer Trägerschaft und seit 1995 gemeinnützige GmbH. Mit insgesamt 963 Betten (942 Planbetten, 21 tagesklinische Betten) ist das KliLu zudem ein bedeutender regionaler und überregionaler Gesundheitsdienstleister. Das KliLu ist akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg. In 15 Kliniken, 5 Instituten und 13 Kompetenzzentren werden jährlich ca. 40.000 Patienten stationär und rund 103.000 Patienten ambulant versorgt. Außerdem betreibt das KliLu zahlreiche Tochtergesellschaften, darunter medizinische Versorgungszentren sowie Alten- und Pflegeheime. Zur Professionalisierung des IT-Service und Stärkung der Wirtschafts- und Wettbewerbsfähigkeit erfolgt der IT-Service des Auftraggebers zudem durch dessen Tochter, die "Innovation und Technologie Rhein-Neckar Ludwigshafen GmbH".
Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur des KliLu, wie auch deren Tochtergesellschaften soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden.
Die Endpoint Security soll ab dem 01.04.2023 (Produktivstart) für fünf Jahre beschafft werden. Die zu beschaffende Software soll zudem über vorgenannten Zeitraum gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software von dem Aufragnehmer im KliLu aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden.
Die Herstellung der Betriebsbereitschaft der zugeschlagenen Endpoint Security Lösung soll in einem konfigurierten Testsystem ab dem 01.01.2023 erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYM9Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland