Motormanuelle Holzernte und Rücken im Forstamtsbereich Saarburg - Vergabe-Nr.: meHE2022-037-008 (Rahmenverträge) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-037-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarburg
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Motormanuelle Holzernte und Rücken im Forstamtsbereich Saarburg - Vergabe-Nr.: meHE2022-037-008 (Rahmenverträge)
Motormanuelle Holzerntedienstleistungen mit Rücken inkl. sortenweise Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg von ca. 34.900 m³ für die maximale Vertragslaufzeit in 5 Losen.
Es wird bei den Losen 1, 2, 4 und 5 mit mehreren Unternehmen, die die besten Angebote eingereicht haben eine Rahmenvereinbarung pro Los abgeschlossen. Nach der Bewertung werden Rankingplätze vergeben. Die Einzelabrufe erfolgen bedarfsweise nach der vertraglich festgelegten Reihenfolge. Zuerst wird jede notwendige Leistung immer beim erstplatzierten Unternehmen abgerufen. Kann dieser zur vorgegebenen Zeit nicht leisten erfolgt der Abruf beim zweitplatzierten Unternehmen usw. Somit hat jede*r Vertragspartner*in keinen Anspruch auf die komplette Vertragsmenge.
Für das Los 3 wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, das das beste Angebot eingereicht hat, abgeschlossen. Die Einzelleistungen werden bedarfsweise und während der Vertragslaufzeit rechtzeitig abgerufen.
FR Freudenburg, Serrig und Tobiashaus
motormanueller Holzeinschlag inkl. Rücken Revier 110,11
3.000 Fm
Der Auftraggebr kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern (Optionen). Enthält die Rahmenvereinbarung eine solche Option, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes den Vertrag schriftlich zu kündigen.Der Vertrag endet nach einer max. Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FR Konz und Palzem
motormanueller Holzeinschlag inkl. Rücken ca3.000 Fm
FR Klink und Schillingen
Rücken und Poltern von Holz ca.2.500fm
FR Kell
RÜcken von 300fm
FR Zerf-Greimerath
RÜcken von 300fm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn nach Recht des Herkunftsstaates des Bieters für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Angebot mitzuteilen.
Erklärungen in Form der Bietererklärung und Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Die letztgenannte Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
Ggf. ist die Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu tätigen -Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten -nur wenn notwendig- einreichen.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe -im Angebotsformblatt- nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards -Anlage 1 ff der AGB-F- eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Zu beachten sind die AGB-F in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6YBJL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]