Medikationsmanagementsystem FTB 5 Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2022-0788
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unimedizin-mainz.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pwc.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Medikationsmanagementsystem FTB 5
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR beabsichtigt, einen Auftrag über die Beschaffung eines Medikationsmanagementsystems gemäß den beiliegenden Unterlagen zu vergeben. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen.
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Mit der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen wird die Basis für den sicheren intersektoralen und interprofessionellen Austausch von Medikationsdaten geschaffen. Die elektronische Verordnung der Arzneimitteltherapie stellt dabei ein wesentliches Element dar. Im stationären Sektor erfolgt zunehmend die elektronische Verordnung in der elektronischen Patientenakte (EPA) und im ambulanten Sektor wird das e-Rezept eingeführt. Zudem kann die Verordnung von Arzneimitteln sicherer gestaltet werden durch integrierte Arzneimitteldatenbanken und Entscheidungsunterstützungssysteme (Clinical Decision Support System - CDSS) beispielsweise zur Überprüfung von Interaktionen, Dosierungswarnungen bei Vorliegen einer Organinsuffizienz und Verknüpfung mit dem Laborbefundsystem. In der Universitätsmedizin Mainz erfolgt die elektronische Verordnung bisher für Intensivpatienten (Software COPRA), für Tumortherapien (Software BD Cato) und Mischinfusionen zur parenteralen Ernährung (BD Cato-Pan). In den Normalstationen und Funktionseinheiten findet eine schriftliche Verordnung in der Papier-Patientenakte statt. Infolgedessen gibt es bei internen Verlegungen immer wieder Medienbrüche, Informationsverlust und Verordnungsfehler. An der Schnittstelle zum niedergelassenen Sektor wird die Software AID-Klinik zur Erfassung der Aufnahmemedikation, Umstellung auf die Arzneimittelliste der UM und Dokumentation der Entlassmedikation im Arztbrief und Erstellung des e-BMP genutzt.
Es besteht ein wesentlicher Bedarf in der UM darin, flächendeckend die digitale Verordnung und digitale Dokumentation der Verabreichung der verordneten Medikation zu implementieren. Mangels flächendeckender elektronischer Verordnung besteht ein hohes Risiko von Verordnungsfehlern und daraus resultierenden Medikationsfehlern. Für die Konzeption und Nutzung des elektronischen Medikationsprozesses ist die Gewährleistung von Arzneimitteltherapiesicherheit ein zentrales Kriterium. Zudem ist die sichere elektronische Verordnung unterstützt durch CDSS und Klinische Pharmazeuten eine essenzielle Voraussetzung um die Folgeprozesse der Medikation (Verteilung, Anwendung, Dokumentation) automatisiert und sicher durchzuführen.
Bei ambulanter Behandlung und Entlassung aus der Klinik muss analog zur elektronischen Verordnung die Erstellung von e-Rezepten etabliert werden.
Erste Erfahrungen zur elektronischen Dokumentation der Applikation mit Barcode-Scanning werden gerade mit BD Cato ReadyMed bei den Tumortherapien gesammelt.
Die vorliegende Ausschreibung soll dabei ein wichtiger Bestandteil in der Schaffung einer Closed Loop Medication sein und verfolgt folgende Ziele:
- Etablierung eines closed loop Medikationsmanagementsystems mit elektronischer/digitaler Verordnung der Arzneimitteltherapie
- Sichere elektronische Verordnung auf Basis einer Arzneimitteldatendank (ABDATA), eines CDSS und der UMedis-App
- Digitale Erfassung der AM-Applikation mittels Barcoding/ RFID und Dokumentation in der EPA
Gegenstand der Ausschreibung ist daneben auch der Systemservice.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(i) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bieter-gemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
(ii) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
(iii) Eigenerklärung zur Einhaltung von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung VO-2022-833")
(i) Gefordert ist die Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie Angabe des Umsatzes bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Krankenhäuser. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Gesamtumsatz aller Unternehmen anzugeben.
(ii) Im Zuschlagsfalle ist die Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins in Höhe von 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres vorzulegen.
(i) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt europaweit beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
> 80 Mitarbeiter insgesamt
> 25 Mitarbeiter im Bereich e-Medikation
> 10 Mitarbeiter mit pharmazeutischem Hintergrund (Pharmazeuten oder PTAs)
(ii) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss zwingend über die folgenden Zertifizierungen verfügen und einen Nachweis mit dem Angebot in Kopie vorlegen:
- gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (oder gleichwertig).
- gültige Medizinproduktezertifizierung als IIA
(iii) Die Bestätigung, dass die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen in den folgenden Bereichen erfüllt werden:
- Schwachstellen Management
- Patch Management
- Systemhärtung
- Fernzugang für Drittanbieter
- Einsatz der kryptographischen Lösungen
- Dokumentation
- Benachrichtigung über sicherheitsrelevante Vorfälle
- Informationssicherheitsbewusstsein, -ausbildung und -schulung
- Personalsicherheit
- Physische Sicherheit und umgebungsbezogene Sicherheit
- Audits
- Maßnahmen gegen Schadsoftware
Einzelheiten zu den Anforderungen sind den Anlagen zur Leistungsbeschreibung 03.1 Leitlinie Informationssicherheit und 03.2 Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen zu entnehmen.
(iv) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten zu belegen. Dabei hat er folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- Der Bieter muss mindestens fünf Referenzprojekte einreichen.
- Jedes Referenzprojekt muss die Installation, Anbindung und Support eines Medikationsmanagementsystems umfassen.
- Mindestens zwei der Referenzprojekte müssen die Installation, Anbindung und Support eines vergleichbaren Medikationsmanagementsystems in einer Uniklinik mit über 1000 Betten umfassen.
- Mindestens drei der Referenzprojekte müssen die Installation, Anbindung und Support eines vergleichbaren Medikationsmanagementsystems in einem Krankenhaus mit über 500 Betten umfassen.
Dabei sind Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners auf Kundenseite, Auftragszeitraum und Auftragsvolumen zu benennen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe) ist dies durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Formblatt "Einsatz Eignungsleihe" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(i) Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Dokumente einschließlich des Formblatts "Angebotsschreiben" zu verwenden.
(ii) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche sowie der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in deutscher Sprache geführt.
(iii) Die Angebote sind in Textform nach § 126b BGB elektronisch abzugeben. Hierzu genügt, dass die natürliche Person benannt wird, die die Erklärung abgibt. Diese Voraussetzung wird durch die ordnungsgemäße Nutzung des Bietertools des Vergabeplattform der DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH unter www.dtvp.de ("Vergabeplattform") erfüllt. Somit muss das Angebot und / oder einzelne Formblätter nicht unterschrieben und / oder mit einem Firmenstempel versehen werden.
(iv) Erklärungen Dritter im Angebot sind unterschrieben dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung.
(v) Die Bieter haben diejenigen Bestandteile des Angebots zu kennzeichnen, die Geschäfts- und / oder Betriebsgeheimnisse beinhalten.
(vi) Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu richten. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vergabeverfahren direkt von Mitarbeitern der Auftraggeberin oder dessen Beratern zu fordern oder zu erlangen.
(vii) Die Universitätsmedizin beantwortet ausschließlich Fragen, deren Beantwortung für die Erstellung des Angebots erforderlich sind. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
(viii) Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern beantworten zu können, müssen sie bis 7 Tage vor Ende der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.
(ix) Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen.
(x) Sollten Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht die Auftraggeberin im Zweifel von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten.
(xi) Nach der abschließenden Angebotswertung wird die Universitätsmedizin den bestplatzierten Bieter ? sofern er den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ? dazu auffordern, den bzw. die Nachunternehmer zu benennen sowie Verpflichtungserklärungen und ggf. Eignungsnachweise für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8L65JF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform DTVP zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag u.a. gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/