Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 und optional für das Bilanzjahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_21/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 und optional für das Bilanzjahr 2024

Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_21/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz").

Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz").

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023, bzw. bei Inanspruchnahme der einmaligen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2024 zu beauftragen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte sind:

- Sitz des ANs

- Sitz des AGs, 55116 Mainz

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Erstellung der "Landesabfallbi-lanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023. Bei Inanspruchnahme der einmaligen Verlängerungsoption gemäß Ziffer 6.3.2 umfasst die zu erbringende Leistung zusätzlich die Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2024.

Im Einzelnen sind für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 bzw. bis 2024 (nur bei Inan-spruchnahme der Verlängerungsoption) jeweils jährlich folgende Leistungen zu erbringen:

- Erstellung der "Siedlungsabfallbilanz" als Teil 1 der Landesabfallbilanz ein-schließlich der Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der zugrundeliegen-den Daten (vgl. Ziffer 3.1),

- Erstellung der "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger" als Anhang 1 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfra-ge bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (vgl. Ziffer 3.2),

- Erstellung des "Entsorgungsanlagen-Katasters für Siedlungsabfälle" als An-hang 2 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfrage bei den Anlagenbetreibern (vgl. Ziffer 3.3),

- Einbindung der vom Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellten "Sonderab-fallbilanz" als Teil 2 der Landesabfallbilanz (vgl. Ziffer 3.4),

- Zusammenführen von Teil 1 und Teil 2 zum Gesamtwerk "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" (vgl. Ziffer 3.5) sowie

- Erstellung einer Kurzfassung zur Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjah-res (vgl. Ziffer 3.6).

Der Auftragnehmer hat die "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" jeweils als Ge-samtwerk für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 bzw. bei Inanspruchnahme der Verlän-gerungsoption zusätzlich für das Bilanzjahr 2024 zu erstellen. Dabei ist die "Lan-desabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2020" (siehe Anhang 1a, 1b und 1c zu dieser Leis-tungsbeschreibung) als Vorlage zu verstehen und deren Struktur und Gliederung beizubehalten, sofern in Ziffer 3.1.4 nichts anderes geregelt ist.

Das LfU stellt dem Auftragnehmer zu Leistungsbeginn den in Anhang 1a zu dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Teil der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2020" als bearbeitbares Microsoft-Word Dokument zur Verfügung.

Die in Anhang 1b und 1c zu dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Abfallwirt-schaftsprofile sowie das Entsorgungsanlagen-Kataster liegen nur als pdf-Dateien vor (siehe Anhang 1b und 1c zur Leistungsbeschreibung) und sind darauf basie-rend vom Auftragnehmer selbst zu erstellen.

Die Details ergeben sich aus Ziffer 3.1 bis 3.6 der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 180-509856
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 und optional für das Bilanzjahr 2024"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Witzenhausen
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Wertangabe "0,01" EUR dienst als Platzhalter.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYB3D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2022

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