Vergabe Hybridpost
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 004/2021 Mels
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz-bingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Hybridpost
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 12 Monaten. Dabei besteht für den Auftraggeber dreimalig die Option, den Vertrag jeweils bis zum 30.06. des Jahres, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen:
In Ergänzung der Bewerbungsbedingungen gilt, dass Nebenangebote nur in Kombination mit einem Hauptangebot zugelassen sind und die nachstehend bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Als Mindestanforderungen für Nebenangebote gilt, dass die in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebenen Maximallaufzeiten einzuhalten sind sowie die Abweichungen von den IT-Vorgaben vergleichbar sein müssen.
Es gilt das Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz in der geltenden Fassung. Bei der 1,00 EUR-Angabe hinsichtlich des geschätzten Gesamtwerts handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht, die jeweilige Angabe 1,00 EUR ist fiktiv.
Angabe nach § 8 Abs. 1 SaubFahrszeugBeschG:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing,Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n1#cvd11=9#cvd12=0#cvd13=3#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.