Aufnahme- und Behandlungsmanagement

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lahnstein
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-lahnstein.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privater Auftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufnahme- und Behandlungsmanagement

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenständlich ist die Beschaffung einer Software für das Aufnahme- und Behandlungsmanagement als Erweiterung des vorhandenen Krankenhausinformationssystems iMedOne des Herstellers Telekom Healthcare Solutions.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Komponenten:

• Aufnahmemanagement

• Behandlungsmanagement

• Schnittstellen zum zu beschaffenden Patientenportal

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das St. Elisabeth Krankenhaus hat das strategische Ziel, im Bereich der elektiven Aufnahmen eine Verbesserung der Aufnahme- und Behandlungssteuerung zu erzielen.

Langfristig sollen Anfragen für elektive Aufnahmen durch das auftragsgegenständliche System derart gesteuert und automatisiert beantwortet werden, dass bereits bei der Anfrage zur Aufnahme auf Basis bestehender Informationen zum Patienten in Verbindung mit der späteren Nutzung von klinischen Behandlungspfaden die für die Behandlung des Patienten notwendigen Ressourcen des Krankenhauses in die Aufnahmeplanung berücksichtigt und optimal (vor-)verplant werden. Im ersten Schritt ist die Einführung einer Softwarelösung geplant, die im Bereich des Aufnahme- und Behandlungsmanagement folgende wesentliche Punkte unterstützt:

a. Seitens des EVV ist die Einführung eines zentralen Patientenportals vorgesehen. Die zu beschaffende Softwarelösung muss Schnittstellen zu diesem Patientenportal unterstützen und den Austausch von Daten vom Krankenhausinformationssystem ins Patientenportal und vom Patientenportal ins Krankenhausinformationssystem gewährleisten.

b. Das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne bietet die Möglichkeit elektive Fälle als geplanten Fall aufzunehmen.

Diese Funktion muss durch die geplante Softwarelösung zwingend unterstützt werden, da dies die Möglichkeit einer Belegungsübersicht aller Fälle – aktuelle Behandlungsfälle und geplanter Aufnahmen – in einer Übersicht ermöglicht

c. Die Planung von Untersuchungsterminen muss an geplanten Fällen zur Steuerung der vorhandenen Krankenhausressourcen auch in der Zukunft möglich sein

d. Die Einsicht vorhandener Dokumentation aus Voraufenthalten des Patienten muss auch bei einem geplanten Aufenthalt innerhalb des zu beschaffenden Systems möglich sein

e. Die Bestimmung der Verweildauer einer elektiven Aufnahme muss mit dem zu beschaffenden System anhand der vorhandenen Informationen (Einweisungsdiagnose) in Verbindung mit bestehenden Informationen aus Voraufenthalten möglich sein.

f. Die ermittelte Verweildauer muss bei der Planung von Krankenhausressourcen durch das zu beschaffende System Berücksichtigung finden.

g. Aus dem zu beschaffenden System heraus muss das Starten des Entlassmanagement zur Aufnahme gestartet werden.

Die ausschreibungsgegenständlichen Komponenten zum Aufnahme- und Behandlungsmanagement unterstützen die genannten Ziele in der Art, dass sowohl das zu beschaffende Patientenportal über integrierte Schnittstellen mit allen relevanten Daten versorgt werden kann, als auch alle genannten Anforderungen integraler Bestandteil des Krankenhausinformationssystem iMedOne sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem Auftragswert handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis. In Ziffer II.1.7) und V.2.4) kann deshalb nicht

der tatsächliche Auftragswert genannt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Festlegung einer produktspezifischen Erweiterung des Krankenhausinformationssystems iMedOne des Hersteller Telekom Healtcare Solution um ein Aufnahme- und Behandlungsmanagement des selben Herstellers ist sachlich gerechtfertigt.

Die neu zu beschaffende Software für das Aufnahme- und Behandlungsmanagement als Softwareerweiterung des vorhandenen Krankenhausinformationssystem iMedOne des Herstellers Telekom Healthcare Solution fügt sich technisch und organisatorisch nahtlos in die seit Jahren implementierte, erprobte, bedarfsgerecht weiterentwickelte und speziell auf die Nutzungsanforderungen der Kliniken ausgerichtete IT-Infrastruktur des Auftraggebers ein.

Bei der Betrachtung von Alternativprodukten ist festzuhalten, dass wesentliche Anforderungen nur unter Nutzung von Schnittstellen mit dem Krankenhausinformationssystem iMedOne abgebildet werden können.

Zudem bietet derzeit kein anderes am Markt erhältliches Produkt die Möglichkeit der Anlage eines geplanten Falles in iMedOne. Diese für den Auftraggeber wesentliche Funktionalität kann nur mit dem Aufnahme- und Behandlungsmanagementmodul des Herstellers Telekom Healthcare Solution realisiert werden, da kein anderes zum aktuellen Zeitpunkt am Markt erhältliches Produkt über eine hierfür erforderliche Schnittstelle in iMedOne verfügt.

Über diese funktionale Alleinstellung hinaus gilt es vorliegend zu beachten, dass eine produktneutrale Ausschreibung des Aufnahme- und Behandlungsmanagements dazu führen könnte, dass im Ergebnis der Vergabe die Lösung eines anderen Herstellers bezuschlagt werden müsste. Der Auftraggeber hat allerdings erhebliche Investitionen in iMedOne getätigt, sodass er das berechtigte Interesse hat, diese Lösung weiter proprietär auszubauen. Würde die Erweiterung um ein Aufnahme- und Behandlungsmanagement produktoffen formuliert, könnte dies im worst case dazu führen -, dass aus Gründen der Interoperabilität wesentliche Eingriffe in das Krankhausinformationssystem als Systembasis erforderlich würden. Dies ist aus Gründen der zentralen Funktion dieses Systems für die Abläufe im Krankenhaus – gerade mit Blick auf die Patientenversorgung – nicht hinnehmbar. Überhaupt würde die Integration eines Aufnahme- und Behandlungsmanagements eines anderen Herstellers in die vorhandene und erprobte IT-Infrastruktur die Implementierung diverser Schnittstellen zum Austausch der im Krankenhausinformationssystem iMedOne vorhandenen Informationen zum Patienten und der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Organisationsdaten erfordern. Dies ist aus Gründen der Patientensicherheit nicht hinnehmbar.

Da das auftragsgegenständlichen Aufnahme- und Behandlungsmanagement nur durch Telekom Healthcare Solutions und nicht durch Dritte vertrieben wird, kommt nur dieser Hersteller als Auftraggeber in Betracht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein ist kein Auftraggeber nach § 98 GWB. Daher ist entgegen der unter

VI.4.1) gemachten Angaben über die zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren, die lediglich

aus formalen Gründen gemacht wurden, der Rechtsweg zu den Vergabekammern mangels Zuständigkeit nicht

eröffnet.

Der Auftraggeber ist lediglich aus zuwendungsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Vorgaben des nationalen

Vergaberechts zu berücksichtigen. Der private Auftraggeber hat sich jedoch zur Gewährleistung einer

maximalen Verfahrenstransparenz dazu entschlossen, auf die beabsichtigte Verhandlungsvergabe ohne

Teilnahmewettbewerb freiwillig vorab im Rahmen dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung hinzuweisen.

Das St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Direktvergabe zulässig ist.

Gleichwohl möchte der Auftraggeber so transparent wie möglich verfahren. Der Vertrag wird daher nicht vor

Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung, geschlossen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2022

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