Digitale Patientenaufklärung unter Einbeziehung der digitalen Unterschrift
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Lahnstein
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-lahnstein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Patientenaufklärung unter Einbeziehung der digitalen Unterschrift
Leistungsgegenständlich ist die „Digitale Patientenaufklärung unter Einbeziehung der digitalen Unterschrift“. Das beim Auftraggeber vorhandene System E-Consent Pro des Herstellers Thieme Compliance GmbH soll hierzu um entsprechende Funktionen erweitert werden.
Mit dem vorhandenem System E-ConsentPro des Herstellers Thieme Compliance GmbH werden Patientendaten direkt aus dem Krankenhaus- oder Arztinformationssystem in die Aufklärungsbögen übernommen. Das St. Elisabeth Krankenhaus hat das strategische Ziel im Bereich der Patientenaufklärung, vollumfängliche digitale Prozesse zu etablieren.
Hierzu sollen die Zusatzmodule E-ConsentPro mobile und E-ConsentPro documents beschafft werden.
E-ConsentPro mobile ermöglicht mit dem Einsatz von mobilen Endgeräten eine komplett digitale Patientenaufklärung von der Anamnese bis zur Archivierung des Aufklärungsbogens.
Die Einbindung passender Aufklärungsfilme führt zu höherer Patientenzufriedenheit durch besseres Verständnis für den Eingriff. Zum Schluss wird der Aufklärungsbogen elektronisch unterschrieben und ein PDF/A-Dokument zur digitalen Archivierung erstellt.
Mit E-ConsentPro documents werden eigene Dokumente in den digitalen Workflow - papierlos von der Bearbeitung bis zur Archivierung eingenbunden. Patient*innen füllen die Dokumente direkt am Tablet aus und unterschreiben sie. Abschließend wird ein PDF/A-Dokument zur sicheren Archivierung generiert.
Bei dem Auftragswert handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis. In Ziffer II.1.7) und V.2.4) kann deshalb nicht
der tatsächliche Auftragswert genannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag darf an die Thieme Compliance GmbH in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vorgabe, die Software zur digitalen Patientenaufklärung als Erweiterung des vorhandenen Systems E-Consent Pro des Herstellers Thieme Compliance GmbH auszugestalten, ist sachlich gerechtfertigt, da die fraglichen Softwarekomponenten zur komplett digitalen Patientenaufklärung nur durch den Hersteller zur Verfügung gestellt und sämtliche Anforderungen des Auftraggebers nur durch dessen Produkt erfüllt werden können. Überdies setzt die auftragsgegenständliche Lösung auf der beim Auftraggeber vorhandenen Softwarearchitektur auf.
Im Ergebnis sind die Festlegungen für die Beschaffung eines Aufnahme- und Behandlungsmanagement als Erweiterung des vorhandenen des Systems E-ConsentPro des Hersteller Thieme Compliance GmbH mit Blick auf die vorliegenden tatsächlichen Bedingungen sachlich gerechtfertigt.
Die neu zu beschaffende Module für die digitale Patientenaufklärung als Softwareerweiterung des vorhandenen des Systems E-ConsentPro des Hersteller Thieme Compliance GmbH fügen sich technisch und organisatorisch nahtlos in die seit Jahren implementierte, erprobte, bedarfsgerecht weiterentwickelte und speziell auf die Nutzungsanforderungen der Kliniken ausgerichtete IT-Infrastruktur des Auftraggebers ein.
Das vorhandene System kann technisch nur mit Erweiterungsmodulen des Herstellers Thieme Compliance GmbH erweitert werden.
Bei der Betrachtung von Alternativprodukten ist festzuhalten, dass diese nicht alle der gestellten Anforderungen erfüllen, bzw. durch fehlende Schnittstellen zum Krankenhausinformationssystem als Lösung ausscheiden. Der Auftraggeber hat zudem erhebliche Investitionen in E-ConsentPro getätigt, sodass er das berechtigte Interesse hat, diese Lösung weiter proprietär auszubauen. Die zu erwartenden Kosten einer Erweiterung des Systems liegen gemäß indikativer Preisauskunft deutlich unter den Kosten einer Neubeschaffung.
Da die auftragsgegenständlichen Erweiterungsmodule nur von der Thieme Compliance GmbH und nicht durch Dritte vertrieben werden, kommt nur sie als Auftragnehmerin in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein ist kein Auftraggeber nach § 98 GWB. Daher ist entgegen der unter VI.4.1) gemachten Angaben über die zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren, die lediglich aus formalen Gründen gemacht wurden, der Rechtsweg zu den Vergabekammern mangels Zuständigkeit nicht eröffnet.
Der Auftraggeber ist lediglich aus zuwendungsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Vorgaben des nationalen Vergaberechts zu berücksichtigen. Der private Auftraggeber hat sich jedoch zur Gewährleistung einer maximalen Verfahrenstransparenz dazu entschlossen, auf die beabsichtigte Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb freiwillig vorab im Rahmen dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung hinzuweisen.
Das St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Direktvergabe zulässig ist. Gleichwohl möchte der Auftraggeber so transparent wie möglich verfahren. Der Vertrag wird daher nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen werden.
Ort: Mainz
Land: Deutschland