Arbeitnehmerüberlassung für unterstützende Nichtbürotätigkeiten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung für unterstützende Nichtbürotätigkeiten
Zur Unterstützung des eigenen Personals, insbesondere im Rahmen der Urlaubs- und Krankheitsvertretung im Bereich der Einsammlung und Befördern von Abfällen bzw. Hofarbeitertätigkeiten auf unseren vier Entsorgungs- und Verwertungszentren (Mertesdorf, Sehlem, Rittersdorf und Walsdorf) und unserem Wertstoffhof in Trier wird flexibles Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung benötigt.
Lader für Abfallsammelfahrzeuge am Standort Trier
Trier
Der A.R.T. ist für die Einsammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung der angefallenen und überlassenen Abfälle in der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Vulkaneifel zuständig. Zur Unterstützung des eigenen Personals, insbesondere im Rahmen der Urlaubs- und Krankheitsvertretung im Bereich der Einsammlung und Befördern von Abfällen wird flexibles Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung benötigt.
Der Vertrag kann zweimal im jeweils ein Jahr verlängert werden.
Hofarbeiter für Entsorgungs- und Verwertungszentren (EVZ) und Wertstoffhöfe in der Stadt Trier, im Landkreis Trier-Saarburg oder Landkreis Bernkastel-Wittlich
Trier, Mertesdorf, Sehlem
Der A.R.T. ist für die Einsammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung der angefallenen und überlassenen Abfälle in der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Vulkaneifel zuständig. Zur Unterstützung des eigenen Personals, insbesondere im Rahmen der Urlaubs- und Krankheitsvertretung im Bereich der Hofarbeitertätigkeiten auf unseren Entsorgungs- und Verwertungszentren (Mertesdorf, Sehlem) und unserem Wertstoffhof (Trier) wird flexibles Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung benötigt. Weitere Entsorgungs- und Verwertungszentren und Wertstoffhöfe sind in dem Verbandsgebiet des A.R.T. geplant.
Der Vertrag kann zweimal im jeweils ein Jahr verlängert werden.
Hofarbeiter für EVZ und Wertstoffhöfe im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel
Rittersdorf, Walsdorf
Der A.R.T. ist für die Einsammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung der angefallenen und überlassenen Abfälle in der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Vulkaneifel zuständig. Zur Unterstützung des eigenen Personals, insbesondere im Rahmen der Urlaubs- und Krankheitsvertretung im Bereich der Hofarbeitertätigkeiten auf unseren Entsorgungs- und Verwertungszentren (Rittersdorf, Walsdorf) wird flexibles Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung benötigt. Weitere Entsorgungs- und Verwertungszentren und Wertstoffhöfe sind in dem Verbandsgebiet des A.R.T. geplant.
Der Vertrag kann zweimal im jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder vergleichbar gemäß § 44 VgV
Referenzliste über vergleichbar erbrachte Leistungen bei der Einsammlung und Beförderung von Abfall. Es ist eine Liste mit mindestens 3 Kunden beizulegen, für die Ihr Unternehmen in den letzten 5 Jahren eine mit der hier zu vergebenden, vergleichbaren Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Die Leistung ist als vergleichbar anzusehen, wenn es sich um die Überlassung von Leiharbeitnehmern im Bereich Abfallentsorgung/-
einsammlung handelt. Die Liste hat folgende Informationen in tabellarischer Form zu beinhalten:
• Name des Arbeitgebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonsicher Erreichbarkeit • Auftragswert • Art und Umfang der erbrachten Leistungen • Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einzelne oder alle Referenzen vor der Zuschlagserteilung inhaltlich zu prüfen.
-unterzeichnete Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz
-unterzeichnete Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
-unterzeichnete Eigenerklärung gemäß § 123, § 124, § 125 GWB
-Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen - Verbot von Auftragserteilungen an russische
Unternehmen/Lieferanten -Urkalkulation
-Referenzliste über vergleichbar erbrachte Leistungen bei der Einsammlung und Beförderung von Abfall. Es
ist eine Liste mit mindestens 3 Kunden beizulegen, für die Ihr Unternehmen in den letzten 5 Jahren eine mit der hier zu vergebenden, vergleichbaren Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Die Leistung ist als vergleichbar anzusehen, wenn es sich um die Überlassung von Leiharbeitnehmern im Bereich Abfallentsorgung/-
einsammlung handelt. Die Liste hat folgende Informationen in tabellarischer Form zu beinhalten:
• Name des Arbeitgebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonsicher Erreichbarkeit • Auftragswert • Art und Umfang der erbrachten Leistungen • Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einzelne oder alle Referenzen vor der Zuschlagserteilung inhaltlich zu prüfen.
-Eigenerklärung über die im eigenen Unternehmen befindliche der Anzahl der beschäftigten Personen
-unterzeichnete Erklärung mit Angaben zu Unternehmensdaten zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gemäß § 150 a Gewerbeordnung -Erlaubnis gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
(AÜG)
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es sind keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 19.11.2022 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.