Vergabe von Postdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz-bingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Postdienstleistungen
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen beabsichtigt, die Dienstleistung „Postdienstleistung“ (Standardpost) zu vergeben.
Folgende Lose werden gebildet:
• Los 1: Briefpost regional (Leitregion 55) • Los 2: Briefpost überregionale (außer Leitregion 55) • Los 3: Paketpost regional (Leitregion 55) • Los 4: Paketpost überregional (außer Leitregion 55) • Los 5: PZA (einschließlich ePZA)
Briefpost regional (Leitregion 55)
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG) in dem Zustellgebiet „Leitregion 55“. Hierzu gehören insbesondere Postkarten, Briefe, Bücher-/Broschürensendungen (briefähnliche Sendungen), Einschreiben.
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Briefpost überregional (außer Leitregion 55)
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung in dem Zustellgebiet „bundesweit/international (ohne Leitregion 55)“. Hierzu gehören insbesondere Postkarten, Briefe, Bücher-/Broschürensendungen (briefähnliche Sendungen), Einschreiben.
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Paketpost regional (Leitregion 55)
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 31,5 kg in dem Zustellgebiet „Leitregion 55“.
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche Abholung (außer samstags), Beförderung und Zustellung von:
— Päckchen bis zu einem Einzelgewicht von 2 Kilogramm,
— Paketen (ab 2 Kilogramm) bis zu einem Einzelgewicht von 31,5 Kilogramm.
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Paketpost überregional
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
(1) Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 31,5 kg in dem Zustellgebiet außerhalb der „Leitregion 55“.
(2) Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche Abholung (außer samstags), Beförderung und Zustel-lung von:
• Päckchen bis zu einem Einzelgewicht von 2 Kilogramm • Paketen (ab 2 Kilogramm) bis zu einem Einzelgewicht von 31,5 Kilogramm.
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Postzustellungsaufträge inkl. elektronische Postzustellungsaufträge regional (Leitregion 55)/überregional
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
(1) Gegenstand der Leistung sind die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung gemäß der Vorgaben dieses Vertrages und der Leistungsbeschreibung in allen Zustellgebieten.
(2) Inhalt ist zudem ePZA.
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefpost regional (Leitregion 55)
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefpost überregionale (außer Leitregion 55)
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paketpost regional (Leitregion 55)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paketpost überregional (außer Leitregion 55)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PZA (einschließlich ePZA)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz in der geltenden Fassung. Bei der 1,00 EUR-Angabe hinsichtlich des geschätzten Gesamtwerts handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht, die jeweilige Angabe 1,00 EUR ist fiktiv.
Angabe nach § 8 Abs. 1 SaubFahrszeugBeschG für Los 5:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing,Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n1#cvd11=62467#cvd12=0#cvd13=16878#
#cvd#cvd10=n2#cvd11=7246#cvd12=0#cvd13=1907#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=3348#cvd12=120#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.