Beratung und ggf. Erstellung sowie Bereitstellung einer Frequenzauktionssoftware (SaaS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/024/Z25-2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 199-565092)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und ggf. Erstellung sowie Bereitstellung einer Frequenzauktionssoftware (SaaS)
Die bisherigen Frequenzversteigerungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurden stets in Präsenz und als traditionelle simultane Mehrrundenauktion (TSMA) durchgeführt. Die Vergaberegeln und das Auktionsdesign früherer Versteigerungen sind auf www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband unter dem Menüpunkt „Bisherige Vergaben und andere Entscheidungen“ zu finden. Künftige Frequenzversteigerungen sollen nicht mehr in Präsenz, sondern als Remote-Auktion online durchgeführt werden. Das Auktionsformat TSMA hat sich bewährt und dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit im Sinne eines konsistenten vorhersehbaren Verwaltungshandelns auch in künftigen Frequenzvergaben eingesetzt werden.
Beispielsweise könnte dies für die nächste anstehende Vergabe der Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 2,6 GHz und teilweise bei 1,8 GHz gelten, sofern die Präsidentenkammer eine entsprechende Vergabeentscheidung treffen und dabei die Versteigerung als Verfahren festlegen sollte. Diese Nutzungsrechte sind bis Ende 2025 befristet. Die Entscheidung, wie diese Frequenzen für eine Nutzung ab 2026 am besten bereitgestellt werden können, steht noch aus. Sofern die Frequenzen im Rahmen einer Versteigerung bereitgestellt werden, soll diese Versteigerung online als Remote-Auktion durchgeführt werden. Der Dienstleister soll dafür auf Grundlage des ausgeschriebenen Vertrages die technischen Voraussetzungen (Software; Support; Beratung) bereitstellen.
Wichtige Schritte im weiteren frequenzregulatorischen Verfahren sind:
- 2023: formale Feststellung von Frequenzknappheit
wenn ja, dann
- 2023: Anordnung und Wahl eines Vergabeverfahrens
(Ausschreibung oder Versteigerung)
- 2023 oder 2024: Festlegung der Vergabebedingungen
- 2023 oder 2024: Festlegung der Vergaberegeln
- Anschließend: Durchführung des Vergabeverfahrens (bspw. Versteigerung)
Weitere Informationen, die bisher veröffentlichten Papiere sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen können ebenfalls abgerufen werden unter:
www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.
Die Fristen für das vergaberechtliche Verfahren und anschließende Umsetzung dieses Vertrages zur Beratung und Bereitstellung einer Software für die Durchführung der Frequenzauktion werden sich mit der frequenzregulatorischen Entscheidung über die Bereitstellung der Frequenzen überschneiden. Aufgrund der zeitnahen Durchführung der Remote-Auktion nach Abschluss der frequenzregulatorischen Entscheidung muss der Vertrag über die Remote-Auktion bereits jetzt - vor der abschließenden regulatorischen Festlegung des Verfahrens zur Bereitstellung der Frequenzen - geschlossen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen