Neubau Hallenbad Altenkirchen - Gerüstbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Altenkirchen - Gerüstbauarbeiten
Neubau eines Hallenbades in Altenkirchen.
Hallenbad mit 25 m Sport- und Sprungbecken mit Sprunganlage 1 m + 3 m, Lehrschwimmbecken mit Hubboden - Wasserfläche ca. 320 qm, Kleinkindbereich - Wasserfläche ca. 125 qm.
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Gerüstbauarbeiten:
- ca. 1 St. Statischer Nachweis
- ca. 1.100qm Fassadengerüste an senkrechten Bauwerksaußenflächen
- ca. 650qm Fassadengerüste an geneigten Bauwerksaußenflächen
- ca. 740 m Belagsverbreiterungen
- ca. 245 m Seitenschutz
- ca. 7 St. Treppenaufgang
- ca. 35 m Dachfanggerüst
- ca. 25 m Überbrückungsträger
- ca. 200qm Fassadengerüste an Bauwerksinnenflächen
- ca. 72 St. Rollgerüste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Nachweise zu führen:
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A) 2. Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung) 3. Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bieter in Liquidation befindet,
4. Nachweis, dass der Bieter selbst oder die Person, deren Verhalten dem Bieter/Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 6e EU VOB/A genannten Straftatbestände verstoßen hat.
5. Nachweis, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie seiner Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) - oder einer anderen kostenfreien Datenbank innerhalb der Europäischen Union - oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen - § 50 VgV.
Die im Formblatt 124 VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen sind, insbesondere bei Angeboten in der engeren Wahl, auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist bei der Vergabestelle vorzulegen.
Werden bei der Erfüllung der Leistungen Nachunternehmer eingesetzt oder andere Unternehmen einbezogen, so müssen für diese Unternehmen ebenfalls, auf Verlangen der Vergabestelle, die entsprechenden Angaben gemacht werden.
1. Erklärung zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistung betreffend, welche mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
2. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen Euro beträgt.
drei Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten drei Geschäftsjahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme und Ausführungszeit
Sicherheit für Vertragserfüllung = 5 % der Auftragssumme, ab 250.000 € netto.
Sicherheit für Mängelansprüche = 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) ab einer Auftragssumme von 250.000 € netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld Rathausstraße 13 57610 Altenkirchen Zimmer 115
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb der Frist schriftlich zu Rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie der Rüge nicht abhelfen will hat der Bieter bei der in Ziffer VI.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.