Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MFZ 3) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Selters Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-00-0045
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.selters-ww.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.selters-ww.de/ausschreibungen/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MFZ 3) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Selters
Lieferung Fahrgestell mit Aufbauten nach technischer Richtlinie Nr. 5 Rheinland-Pfalz, gemäß Leistungsverzeichnis
Selters
Mehrzweckfahrzeuges 3 (MZF 3) nach Technischer Richtlinie Nr. 5 Rheinland-Pfalz für die Verbandsgemeinde Selters Lieferung Fahrgestell und Aufbau:
max. L/B/H: 8.300 mm/ 2.550 mm/ 3.300 mm zul. Gesamtgewicht: mind. 14.000 kg/max. 16.000 kg Motor: schadstoffarm Euro 6 (aktuellste Version) / mind. 220 kW Getriebe: vollautomatisiertes oder ein teilautomatisiertes Schaltgetriebe (Detaillierte Angaben siehe Leistungsbeschreibung)
In Abhängigkeit von der Lieferzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Formblatt 124 - LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer/-Dienstleistungen
- Formblatt 124a - Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden. Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.