Anmietung und Wartung von fabrikneuen Kopier- und Drucksystemen für die Verbandsgemeinde Gerolstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerolstein
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6591130
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gerolstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung und Wartung von fabrikneuen Kopier- und Drucksystemen für die Verbandsgemeinde Gerolstein
Anmietung und Wartung von fabrikneuen Kopier- und Drucksystemen für die Verbandsgemeinde Gerolstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verbandsgemeinde Gerolstein soll in ihren Verwaltungs- und Schulstandorten mit fabrikneuen Drucksystemen ausgestattet werden; die bisherigen Verträge sind ausgelaufen, so dass schnellstmöglich, spätestens zum 01.11.2022 die Ersatzbeschaffung vollzogen sein soll. Alleiniger Vertragspartner ist der Auftragnehmer.Die vorliegende Ersatzbeschaffung soll insbesondere dem ökologischen Gedanken derEnergieeinsparung Rechnung tragen, was sich vor allem im Energieverbrauch der Druckerzeugung niederschlagen kann.Der Miet-/Leasingzeitraum endet mit Ablauf der Miet-/Leasingdauer von 60 Monaten und kann nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung durch den Auftragnehmer einmalig um 12 Monate (dann exklusive Ersatzteile) verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Waldesch
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56323
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.