Dienstleistung zur Zulassung von Flottenfahrzeugen u.a. Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-012-EU-ABBES
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Zulassung von Flottenfahrzeugen u.a. Fahrzeugen
Gegenstand der Maßnahme ist die Zulassung der Flottenfahrzeuge des Fuhrparks der Auf-traggeberin. Der Fuhrpark umfasst derzeit ca. 530 Fahrzeuge. Jährlich sind ca. 500-550 Neu-an- und Ummeldungen durchzuführen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option um 2x1 Jahr Verlängerung und beginnt mit dem Monatsersten nach Zuschlagsentscheidung.
Das Auftragsvolumen beträgt ca. 105.500,00 Euro, netto und somit für die Gesamtlaufzeit des Vertrages inkl. optionaler Verlängerungen maximal 422.000,00 Euro, netto
Mainz
Die Auftraggeberin benötigt zur Sicherstellung der Mobilität ihres Fuhrparks, derzeit bestehend aus ca. 530 Flottenfahrzeugen, einen Vertragspartner für die Zulassung der Fahrzeuge inkl. der begleitenden Verwaltungsangelegenheiten am Standort der Auftraggeberin in Mainz.
Der Fuhrpark der Auftraggeberin hat in den Jahren ohne Pandemie eine Auftragsstückzahl von ca. 500 - 550 Neuanmeldungen/Ummeldungen erreicht. Eine Abnahmemenge kann nicht garantiert werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option um 2x1 Jahr Verlängerung und beginnt mit dem Monatsersten nach Zuschlagsentscheidung.
Das Auftragsvolumen beträgt jährlich ca.105.500,00 Euro, netto.
Für die Gesamtlaufzeit inkl. optionaler Verlängerungen beträgt das Auftragsvolumen maximal 422.000,00 Euro, netto.
Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate, der Vertrag kann bis zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten um 2x 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- HRA/HRB- Nummer mit Angabe des zuständigen Registergerichts / Umsatzsteuer-ID soweit keine Eintragung in einem Registergericht notwendig
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt
- Ausgefülltes Formblatt 06_ Eignungserklärung zum Ausschluss §§ 123,124 GWB
- Ausgefülltes Formblatt 07_Eignung mit Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
- Berufshaftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung mit Mindestdeckungssumme im Neuwert eines Fahrzeuges zur Überführung.
- Ausgefülltes Formblatt 07_Eignung mit Angabe von mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre
Hinweis: Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personen-bezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
- Der Auftragnehmer verfügt zur Abstellung der Fahrzeuge der Auftraggeberin über ein abgeschlossenes, versichertes Grundstück/Fläche an den Standorten München, Mainz, Düsseldorf, Leipzig und Hamburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggebe-rin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
2.6.3 Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.