Hochbehälter Dachskopf-Los 04 (PB2) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-11-17-1200
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Goarshausen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgloreley.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbehälter Dachskopf-Los 04 (PB2)
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie zur "Wasserversorgung westlicher Rhein-Lahn-Kreis" wurden für die Versorgung über einen neuen Hochbehälter (HB) "Dachskopf" zwei technisch mögliche Varianten erarbeitet. Die Kosten-Nutzen-Analyse ergibt einen Vorteil für die Variante "Anbindung an den bestehenden Hochbehälter Lahnhöll". Mögliche Trassen und Übergabepunkte zur Anbindung wurden im Rahmen der Studie ermittelt.
Der HB übernimmt die Funktion der Trinkwasseroptimierung für die beteiligten Wasserversorger. Er dient sowohl der Versorgung der Ortslagen Dachsenhausen/Hinterwald, Dahlheim (ggf. Lykershausen/Prath, Osterspai) und des Krematoriums Dachsenhausen in der VG Loreley wie auch der Versorgung der Ortslagen Ober- und Niederbachheim, Winterwerb und Gemmerich (ggf. Himmighofen, Kasdorf) in der VG Nastätten.
Der HB soll mit Reinwasser beschickt werden.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2024 vorgesehen und die Inbetriebnahme für den Herbst 2025.
Aufgrund der Lage der Bauwerkstandorte und Leitungstrassen ist in allen Planungsbereichen der Objektplanung die Generaldirektion Kulturelles Erbe bzgl. Fachbehörden in Fragen der Archäologie und Denkmalpflege in die Planungen mit einzubeziehen.
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Die Planungsleistungen werden losweise vergeben.
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Maßnahme A. Planung des Hochbehälters
Die Vorzugsvariante sieht die Realisierung des Hochbehälters "Dachskopf" als erdüberdeckten Brillenbehälter in Betonbauweise mit einer Kubatur von ca. 1.500 m³ vor.
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Maßnahme B. Planung von Steig- und Fallleitungen
Der Bau der Verbindungsleitungen in Form von Steig- und Fallleitungen soll größtenteils parallel zum Hochbehälterbau erfolgen. Genaue Trassen und Leitungsdimensionierungen sind im Rahmen der Planung zu ermitteln.
Kostenschätzung der Baumaßnahme:
Ingenieurbauwerke, geschätzte Kosten KG 300: 5.450.000 EUR
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Gegenständliche Planungsaufgabe für den Hochbehälter Dachskopf (Maßnahme B) sind die Leistungen zur Planung der Ingenieurbauwerke (Steig- und Fallleitungen) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung
56346 St. Goarshausen Ortslagen in den Verbandsgemeinden Loreley und Nastätten
Gegenstand dieses Verfahrens für den Planungsbereich 2 - Steig- und Fallleitungen (Maßnahme B) - sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand dieses Verfahrens für den Planungsbereich 2 - Steig- und Fallleitungen (Maßnahme B) - sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der genannten Laufzeit des Vertrags von 3 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung (Leistungsstufe 1) sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bieters, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 124, 123, 142 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
2. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3. Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Es wird empfohlen für die Eigenerklärungen das mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Formblatt zu verwenden.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren.
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
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Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Der Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
- für Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR und
- für Umweltschäden mindestens 3.000.000 EUR
beträgt.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot in Textform einzureichen.
1. Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen - namentlich genannt - und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen.
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht.
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
I) Mindestanforderung an die Bürogröße:
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Objektplaner Ingenieurbau und dessen Stellvertretung:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers für den Bereich Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 10 Jahren im vorliegenden Planungsbereich nachweisen. Der Bewerber muss darüber hinaus über einen Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren im vorstehend benannten Planungsbereich für den Vertreter nachzuweisen ist.
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Bauüberwachung Ingenieurbau und dessen Stellvertretung
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers für den Bereich Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 10 Jahren in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte nachweisen. Der Bewerber muss darüber hinaus über einen Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte für den Vertreter nachzuweisen ist. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder Meister mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker- oder Meister-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
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Die jeweils geforderten Qualifikationen müssen zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und sind mit dem Teilnahmeantrag durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure bzw.Techniker/Meister benennen.
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II) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Realisierung von vergleichbaren Maßnahmen durch geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
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Es sind mindestens 3 Referenzobjekte zum Planungsbereich Ingenieurbau anzugeben, die den Bau von überregionalen Ver- oder Entsorungsleitungen aus dem Bereich der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung o.ä. betreffen. Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung (Kosten/Länge) und der technischen Ausführung einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie beschriebenen Leistungen haben. Die Vergleichbarkeit ist im Rahmen der vorzulegenden Referenzangaben zu beschreiben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 - 6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt sein muss.
Davon muss mind. eine Referenz eine Druckstoßberechnung beinhalten.
Davon muss mind. eine Referenz eine hydraulische Berechnung eines Trinkwassernetzes nachweisen.
Davon darf max. eine Referenz noch in der baulichen Umsetzung sein.
Es muss für mind. 2 Referenzen die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A oder SektVO nachgewiesen werden.
Durch die Vorlage weiterer Referenzen, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen, kann eine bessere Bewertungen erzielt werden.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Siehe Ziffer III.1.2
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Formularvordruck zur Verfügung, den die Bieter verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle des Angebotes einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bieter über die vom Bieter angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6HY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.