KIS Klinikum Landau Referenznummer der Bekanntmachung: 22-09-12-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-ld-suew.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KIS Klinikum Landau
Beschaffung eines KHZG-konformen KIS für die Klinikstandorte der Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH
Landau Alle Klinikstandorte der Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH (Landau, Bad Bergzabern und Annweiler)
Die Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in kommunaler Trägerschaft. Gesellschafter sind die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz und der Landkreis Südliche Weinstraße. Als bürgernahes Krankenhaus sichert es wohnortnah die medizinische Versorgung in der Region und weit darüber hinaus ab.
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Der Ursprung liegt in den ehemaligen Kreiskrankenhäusern Annweiler und Bad Bergzabern und dem Städtischen Krankenhaus in Landau. Alle Häuser genießen hohes Ansehen in der Bevölkerung und blicken auf eine langjährige Tradition zurück.
Zum 01. Januar 2004 erfolgte die Fusion der Häuser, so entstand einer der größten Arbeitgeber in der Südpfalz.
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Die Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (ff. KHZG) Fördermittel beantragt. Mit Blick auf den Grad der bislang erreichten IT-Unterstützung von Geschäftsprozessen und der Komplexität der Anforderungen aus dem KHZG wurde entschieden, ein Krankenhausinformationssystem (ff. KIS) für die Gesamteinrichtung mit ihren drei Klinikstandorten auszuschreiben. Die Anbieter werden daher gebeten, ein Angebot über ein komplettes KHZG-konformes KIS inklusive aller notwendigen Dienstleistungen zur Implementierung und zur Wartung/ Service abzugeben, welches die Muss-Kriterien der KHZG-Fördertatbestände 2 - 6 erfüllt. Gegenstand der Beschaffung sind ebenfalls Lösungen im Bereich Patientenmanagement/ Patientenabrechnung etc. Das Angebot beinhaltet gleichermaßen geeignete Lösungen zur Spracherkennung, welche sich in die zu beschaffenden Softwarelösungen zu integrieren haben (hier FTB 3). Darüber hinaus ist die Beistellung von Hardware zum Betrieb der Systeme gemäß ausgeschriebenen Leistungsumfang, sowie die Erbringung von betriebsunterstützenden Dienstleistungen, wie Einspielen von Updates/ Upgrades/ Patches etc., Monitoring der Systeme Leistungsgegenstand.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung und zum geschuldeten Leistungsumfang ergeben sich aus dem Anforderungskatalog.
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Zum aktuellen Zeitpunkt ist das KIS i.s.h.med des Lösungsanbieters Cerner im Einsatz.
Das nun zu beschaffende System ist eng in weitere im Haus befindliche Systeme zu integrieren. Dies gilt für weitere klinische Verfahren, wie Spezialsysteme in der Endoskopie etc. (siehe Anforderungskatalog), sowie für die betriebswirtschaftlichen Verfahren SAP ERP, welche ebenfalls durch Cerner betreut werden.
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Das künftige KIS ist dahingehend aufzusetzen, dass es im Zusammenspiel mit weiteren Subsystemen/ Modulen das patientenführende KIS ist.
Die Vertragslaufzeit kann optional verlängert werden. Details hierzu sind in den Vergabeunterlagen (Entwurf des Vertrages) ersichtlich.
Weitere Details zu den Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5) sind in den Beschaffungsunterlagen für die zweite Verfahrensstufe aufgeführt, die den Teilnahmeunterlagen im Entwurf bereits beigefügt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6HWA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.