EU-weite Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Hallenbades der Verbandsgemeinde-Rhein-Selz in Oppenheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Hallenbades der Verbandsgemeinde-Rhein-Selz in Oppenheim
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz plant die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Hallenbades in Oppenheim.
Eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistungen und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens ist in den Anlagen, insbesondere in der beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 dargestellt.
Stadt Oppenheim in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Im Januar 2022 hat die Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Planungsleistungen für die Fachdisziplinen Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Freianlagen, Ingenieurleistungen technische Ausrüstung und Freianlagenplanung für den Neubau des Hallenbades nach europaweiter Ausschreibung vergeben.
Die Stadt Oppenheim ist die Sitzgemeinde der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.
Mit den Planungsleistungen Objektplanung, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung wurde bereits begonnen.
Die Leistungsphasen 1 Grundlagenermittlung und 2 Vorplanung sind bereits abgeschlossen.
Derzeit befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 3 „ Entwurfsplanung“ die bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein soll.
Danach soll der Zuschuss Antrag gestellt werden. Die voraussichtlichen Nettobaukosten (KG 200 bis 600) für den Neubau belaufen sich gemäß vorläufiger Kostenschätzung auf insgesamt rd. 11.529.180,00 Mio. EUR netto.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz verfügt nicht über die erforderlichen Personalkapazitäten zur weiteren Steuerung dieses Projektes. Deshalb ist der Einsatz einer Projektsteuerung geplant. Dadurch soll die Gesamtmaßnahme bis zur Inbetriebnahme koordiniert werden, die Planungs- und Bauleistungen überwacht und die Zeitplanung kontrolliert und gesteuert werden.
Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild des Heft 9 AHO „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand März 2020 Projektstufen II bis V).
Eine angemessene Präsens des Projektleiters ist vorzusehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
- Beauftragungsstufe I: Planung (anteilig)
- Beauftragungsstufe II: Ausführungsvorbereitung, Ausführung (jeweils anteilig)
- Beauftragungsstufe III: Projektabschluss (optional)
Gegenstand des Vertrages sind auch Leistungen des Projektcontrollings, wie insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 mit Visualisierung) beschrieben sowie in den Leistungsbildern des Projektsteuerungsvertrages.
Die Projektsteuerung soll im Verhältnis zu den unterschiedlichen Planern delegierbare Aufgaben und Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Originäre Bauherrenentscheidungen sind den Gremien des Auftraggebers vorbehalten. Das Nähere regelt der im Entwurf beigefügte Vertrag. Hauptaufgabe der Projektsteuerung ist es daher, durch die Koordination der unterschiedlichen Leistungen in den Planungszeiträumen sicherzustellen, dass die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers verwirklicht werden. Die Vorgaben und Auflagen des Projektträgers Jülich sind zwingend zu beachten. In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber soll die Projektsteuerung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen an die Qualität des Projektes in technischer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht prüfen und deren Einhaltung sicherstellen.
Aufgaben des Projektsteuerers sind insbesondere:
- Kostenmanagement/Kostenüberwachung/Nachtragsmanagement/Abrechnung:
Die vom Auftraggeber vorgegebenen Planungskosten einschließlich Nebenkosten für alle Fachplanungen und Leistungen des Projektsteuerers sind einzuhalten - Terminmanagement Terminüberwachung:
Der Auftragnehmer hat auf die Einhaltung der vertraglichen Terminzeile hinzuwirken.
- Organisations-,Koordinations- und Informationsmanagement
- Dokumentation
- Mitwirkung und Beratung bei der Vorbereitung und bei der Vergabe von Bauleistungen
- Qualitätsmanagement:
Der Projektsteuerung obliegt es, eine aufeinander abgestimmte und effiziente Zusammenarbeit der Fachplaner sowie einen reibungslosen Planungsprozess während des Bearbeitungszeitraumes zu gewährleisten.
- Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Gremien
- Bearbeitung der Bedingungen und Auflagen der jeweiligen Zuschussgeber
- Koordinierung und Mitwirkung bei Abnahmen und Übergaben
- Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen
- Beweissicherung der umliegenden Bebauung
- Abstimmung mit den Fachbehörden
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Beauftragungsstufe I: Planung (anteilig) Beauftragungsstufe II: Ausführungsvorbereitung, Ausführung (jeweils anteilig) Beauftragungsstufe III: Projektabschluss (optional) Zunächst wird nur Stufe I beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen II und III. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, weitere Leistungsstufen auszuführen, wenn der Auftraggeber nachfolgend Bearbeitungsstufen ganz oder teilweise, spätestens 5 Monate nach Abschluss der zuvor beauftragten Leistungsstufe abruft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter:
https://www.subreport.de/E77985981 heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal subreport/ELViS E77985981 einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet;
mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbendengemeinschaften:
a) Bewerbendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein/e Projektleiter*in/Stellvertreter*in zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber*innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass der Bewerber*in die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er/sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der/die Bewerber*in eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber*in die Teile des Auftrags, die er/sie an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer*in zu benennen.
b) Der/die Bewerber*in hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/