Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement, digitales Entlass- und Überleitungsmanagement sowie Videosprechstunde Referenznummer der Bekanntmachung: Marienhaus-2022-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbreitbach
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56588
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56588
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz-Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement, digitales Entlass- und Überleitungsmanagement sowie Videosprechstunde
Es soll ein Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement, ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement sowie eine Videosprechstunde zur Verbesserung der internen und intersektoralen Kommunikation eingeführt werden.
Der Einsatz der Lösung erfolgt in den Standorten der Marienhaus-Gruppe. Im Folgenden sind die einzelnen Standorte nach Zugehörigkeit zu den einzelnen Auftraggebern aufgeführt:
Marienhaus Kliniken GmbH
- Marienhaus Klinikum Eifel / Krankenhausstraße 1; 54634 Bitburg
- Marienhaus Klinikum Eifel / Aloys-Schneider-Straße 37; 54568 Gerolstein
- St.Josef-Krankenhaus Hermeskeil / Koblenzer Str. 23; 54411 Hermeskeil
- Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis / Kapuzinerstraße 4; 66740 Saarlouis
- Marienhaus Klinikum Hetzelstift Neustadt / Stiftstraße 10; 67434 Neustadt an der Weinstraße
- Marienhaus Klinikum St. Neuwied / Friedrich-Ebert-Straße 59; 56564 Neuwied
- Marienhaus Klinikum St. Antonius Waldbreitbach / Margaretha-Flesch-Straße 4; 56588 Waldbreitbach
- Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler / Dahlienweg 3; 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler / Mühlenstraße 31-35; 53518 Adenau
Marienhauskliniken im Landkreis Neunkirchen GmbH
- Marienhausklinik St. Josef Kohlhof / Klinikweg 1-5; 66539 Neunkirchen
- Marienhaus Klinikum St. Wendel - Ottweiler / Am Hirschberg 1a; 66606 St. Wendel
Marienhaus Klinikum Mainz GmbH
- Marienhaus Klinikum Mainz / An der Goldgrube 11; 55131 Mainz
Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH
- Marienhaus Heilig-Geist-Hospital Bingen / Kapuzinerstraße 15-17; 55411 Bingen am Rhein
Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement
An den 10 in den Unterlagen genannten Häusern.
Im Rahmen der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") - Fördertatbestand 2 - soll ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem / Patientenportal (Los 1) eingeführt werden, um die interne Kommunikation und die Kommunikation mit den Patient*innen zu verbessern. Zudem wird eine Lösung für die Videosprechstunde zur flächendeckenden Einführung (Los 2) ausgeschrieben. Zur Optimierung der Patientenversorgung nach Ende des Aufenthaltes im Krankenhaus soll außerdem ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagementsystem (Los 3) etabliert werden.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu drei geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung ausdrücklich als "Mindestanforderung" bezeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Für den Fall, dass mehr als 3 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird eine Wertung anhand objektiven und nicht-diskriminierenden Auswahlkriterien vorgenommen.
Im Einzelnen:
- Die Bewerber müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem 1. Oktober 2019 liegt, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Die Referenz muss die Einführung und Implementierung einer Software für jeweils den in den einzelnen Losen umfassten Auftragsgegenstand in einem Klinik- bzw. Krankenhausverbund unter Einhaltung der Anforderungen an Interoperabilitätsstandards, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informatorischen Systemen (Stufe 2) gemäß den §§ 371 ff. SGB V n.F. ergeben zum Gegenstand gehabt haben.
- Für die Auswahl der Bewerber werden die Auftraggeber nur die von dem Bewerber in Anlage 5 der Vergabeunterlagen als Nr. 1. 3. gekennzeichneten Referenzen (Referenzliste) mit Punkten bewerten.
- Grundlage für die Bepunktung sind die Angaben der Bewerber in den Referenzprojekten bzgl. Größe des Krankenhauses bzw. Krankenhausverbundes sowie inhaltliche Anforderungen. Die Bepunktung erfolgt anhand den in Anlage 5 dargestellten Schritte:
- Maximal werden für die als Nr. 1. 3. gekennzeichneten Referenzen 72 (24 je Referenz) Punkte vergeben. Auf Basis dieser Punktwertung wird sodann eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt.
- Die Auftraggeber fordern anschließend die drei bestplatzierten Bewerber je Los (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als drei geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los.
Videosprechstunde
An den 10 in den Unterlagen genannten Häusern.
Im Rahmen der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") - Fördertatbestand 2 - soll ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem / Patientenportal (Los 1) eingeführt werden, um die interne Kommunikation und die Kommunikation mit den Patient*innen zu verbessern. Zudem wird eine Lösung für die Videosprechstunde zur flächendeckenden Einführung (Los 2) ausgeschrieben. Zur Optimierung der Patientenversorgung nach Ende des Aufenthaltes im Krankenhaus soll außerdem ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagementsystem (Los 3) etabliert werden.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu drei geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung ausdrücklich als "Mindestanforderung" bezeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Für den Fall, dass mehr als 3 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird eine Wertung anhand objektiven und nicht-diskriminierenden Auswahlkriterien vorgenommen.
Im Einzelnen:
- Die Bewerber müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem 1. Oktober 2019 liegt, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Die Referenz muss die Einführung und Implementierung einer Software für jeweils den in den einzelnen Losen umfassten Auftragsgegenstand in einem Klinik- bzw. Krankenhausverbund unter Einhaltung der Anforderungen an Interoperabilitätsstandards, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informatorischen Systemen (Stufe 2) gemäß den §§ 371 ff. SGB V n.F. ergeben zum Gegenstand gehabt haben.
- Für die Auswahl der Bewerber werden die Auftraggeber nur die von dem Bewerber in Anlage 5 der Vergabeunterlagen als Nr. 1. 3. gekennzeichneten Referenzen (Referenzliste) mit Punkten bewerten.
- Grundlage für die Bepunktung sind die Angaben der Bewerber in den Referenzprojekten bzgl. Größe des Krankenhauses bzw. Krankenhausverbundes sowie inhaltliche Anforderungen. Die Bepunktung erfolgt anhand den in Anlage 5 dargestellten Schritte:
- Maximal werden für die als Nr. 1. 3. gekennzeichneten Referenzen 72 (24 je Referenz) Punkte vergeben. Auf Basis dieser Punktwertung wird sodann eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt.
- Die Auftraggeber fordern anschließend die drei bestplatzierten Bewerber je Los (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als drei geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los.
Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement
An den 10 in den Unterlagen genannten Häusern.
Im Rahmen der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") - Fördertatbestand 2 - soll ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem / Patientenportal (Los 1) eingeführt werden, um die interne Kommunikation und die Kommunikation mit den Patient*innen zu verbessern. Zudem wird eine Lösung für die Videosprechstunde zur flächendeckenden Einführung (Los 2) ausgeschrieben. Zur Optimierung der Patientenversorgung nach Ende des Aufenthaltes im Krankenhaus soll außerdem ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagementsystem (Los 3) etabliert werden.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu drei geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung ausdrücklich als "Mindestanforderung" bezeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Für den Fall, dass mehr als 3 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird eine Wertung anhand objektiven und nicht-diskriminierenden Auswahlkriterien vorgenommen.
Im Einzelnen:
- Die Bewerber müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem 1. Oktober 2019 liegt, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Die Referenz muss die Einführung und Implementierung einer Software für jeweils den in den einzelnen Losen umfassten Auftragsgegenstand in einem Klinik- bzw. Krankenhausverbund unter Einhaltung der Anforderungen an Interoperabilitätsstandards, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informatorischen Systemen (Stufe 2) gemäß den §§ 371 ff. SGB V n.F. ergeben zum Gegenstand gehabt haben.
- Für die Auswahl der Bewerber werden die Auftraggeber nur die von dem Bewerber in Anlage 5 der Vergabeunterlagen als Nr. 1. 3. gekennzeichneten Referenzen (Referenzliste) mit Punkten bewerten.
- Grundlage für die Bepunktung sind die Angaben der Bewerber in den Referenzprojekten bzgl. Größe des Krankenhauses bzw. Krankenhausverbundes sowie inhaltliche Anforderungen. Die Bepunktung erfolgt anhand den in Anlage 5 dargestellten Schritte:
- Maximal werden für die als Nr. 1. 3. gekennzeichneten Referenzen 72 (24 je Referenz) Punkte vergeben. Auf Basis dieser Punktwertung wird sodann eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt.
- Die Auftraggeber fordern anschließend die drei bestplatzierten Bewerber je Los (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als drei geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zuverlässigkeit: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblattes.
2. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zu den nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der Europäischen Union vom 8. April 2022 wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine von öffentlichen Aufträgen zählt.
3. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
4. Erklärung über die Einhaltung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 2 LTTG bzw. § 3 Abs. 5 STFLG.
5. Erklärung zur DAC List of ODA Recipients.
1. Erklärung über die jeweiligen Gesamtumsätze des Bewerbers soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der durchschnittliche Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre muss mindestens EUR 400.000,00 (netto) betragen (Mindestanforderung).
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung seiner Haftung mit einer Versicherungssumme für Personenschäden mit mindestens EUR 2.000.000 je Schadensereignis und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens EUR 2.000.000 je Schadensereignis. Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen ein entsprechender Nachweis eingereicht werden.
1. Die Bewerber müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem 1. Oktober 2019 liegt, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Referenz muss die Einführung und Implementierung einer Software für jeweils den in den einzelnen Losen umfassten Auftragsgegenstand in einem Klinik- bzw. Krankenhausverbund unter Einhaltung der Anforderungen an Interoperabilitätsstandards, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informatorischen Systemen (Stufe 2) gemäß den §§ 371 ff. SGB V n.F. ergeben zum Gegenstand gehabt haben.
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens unterteilt nach Geschäftsführung, Mitarbeiter im technischen Bereich, Mitarbeiter im IT-Support, Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich, wobei aktuell mindestens 10 Mitarbeiter im technischen Bereich, mindestens 10 Mitarbeiter im IT-Support und mindestens 5 Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich beim Bewerber beschäftigt sein müssen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften sind zulässig in gesamtschuldnerischer Haftung mit alleinvertretungsberechtigtem Ansprechpartner.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die angegebene Vergabeplattform der AI-ILV GmbH (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink auf der Vergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt auf der Vergabeplattform abrufbar.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels der vorgegebenen Formblätter nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise elektronisch einzureichen.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu
bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sowie im weiteren Verfahren die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform durch Upload auf die Vergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung, z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax, sind nicht vorgesehen und gelten nicht als fristwahrend.
Bewerberfragen/Bieterfragen müssen ausschließlich elektronisch unter Verwendung des AI-Bietercockpit auf der Vergabeplattform der AI-ILV GmbH (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) gestellt werden.
Kontaktstelle bei Fragen zur Nutzung der Vergabeplattform und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe/Angebotsabgabe:
Nachrichtenfunktion des AI-Bietercockpit oder via [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n/a
Postleitzahl: n/a
Land: Deutschland
Es besteht keine Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zu stellen. Die Anwendung der VgV erfolgt hier allein aufgrund der zuwendungsvergaberechtlichen Regelungen des Saarlandes. Es liegt kein öffentlicher Auftrag im Sinne der §§ 155, 103 GWB vor, die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB.