Kommunikationsplattform F126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
Die Plattform muss von den Arbeitsplatzrechnern im IT-System der Bundeswehr aus erreichbar sein. Da das Installieren von zusätzlicher Software auf den Rechner der Bundeswehr generell nicht möglich ist, muss der Zugang webbasiert über einen Browser (Mozilla Firefox oder Microsoft Edge) erfolgen. Das Installieren von Plug-Ins für die Browser ist nicht möglich. Derzeit ist davon auszugehen, dass ca. 200 Personen aus dem IT-System der Bundeswehr Zugriff auf die Kommunikationsplattform benötigen. Von Seiten der derzeit vier geplanten Industriepartnern werden jeweils ebenfalls bis zu 200 Personen Zugriff haben. Gesucht wird ein Unternehmen, welches sowohl die Server der Kommunikationsplattform aufbauen und betreiben kann, als auch die erforderliche Software zur Verfügung stellt, an die Bedürfnisse des öAG anpasst und fortwährend pflegt. Eine zusätzliche wesentliche Aufgabe des Betreibers ist die Sicherstellung der Informationssicherheit und die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der notwendigen Sicherheitsgateways.
72212516 Entwicklung von Software für den Datenaustausch, 72268000 Bereitstellung von Software, 72320000 Datenbankdienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrags um weitere 2 Jahre.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 54 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall,
- Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergeminschaft,
- ein bevollmächtigter Vertreter
- und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen,
ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Der Bewerber muss den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nachunternehmern im Voraus informieren und diese mit dem Auftraggeber abstimmen. Der Auftraggeber muss seine Zustimmung erteilen.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer 2. Angaben zur Eigentümerstruktur 3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung 4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) 5. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) 6. Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert.7. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter (und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft) und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Bewerbergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formblatt BAAINBw-B-V 047) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden: - Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mailadresse - Benennung des bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der FirmaDie Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.Die Formulare stehen zum Download unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen. - Verpflichtung der an der Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots beteiligten Mitarbeiter auf die Einhaltung der Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts. (Formlose Eigenerklärung)
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer:- Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung - Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) - Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Un-terauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) Die Formulare stehen zum Download unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre2. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis der Eignung ist ein jährlicher Mindestumsatz von 2.000.000,00 € erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
3. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 30 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
4. Eignungsleihe (§ 26 Abs. 3 VSVgV)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Teilnahmeanträge sind anBAAINBw E1.3-Angebotssammelstelle
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
56073 Koblenz
zu senden.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit