Verwertung von kommunalen Abfällen für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochtendung
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-rme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von kommunalen Abfällen für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Verwertung von kommunalen Abfällen für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Verwertung von Altholz Kat. A I bis III (AVV 20 01 38)
Landkreis Mayen-Koblenz
Verwertung von Altholz Kat. A I bis III (AVV 20 01 38) in einem Umfang von ca. 2.500 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Verwertung von Altholz Kat. A IV (20 01 37*)
Landkreis Mayen-Koblenz
Verwertung von Altholz Kat. A IV (20 01 37*) im Umfang von ca. 120 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption)
Verwertung von Bauschutt (AVV 17 01 07)
Landkreis Mayen-Koblenz
Verwertung von Bauschutt (AVV 17 01 07) im Umfang von ca. 12.000 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption)
Verwertung von Erdaushub (AVV 17 05 04)
Landkreis Mayen-Koblenz
Verwertung von Erdaushub (AVV 17 05 04) im Umfang von ca. 450 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Projektraumes der Vergabeplattform gab es technische Probleme, sodass die einwandfreie Durchführung der Vergabe nicht sichergestellt werden kann. Das Vergabeverfahren wird unter einer neuen ID bzw. einem neuen Projektraum veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.