Beschaffung und Installation Profilometer Referenznummer der Bekanntmachung: DigiKerO-2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 149340383
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fgk-keramik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation Profilometer
Lieferung einer optischen 3D-Profilometer Kombination, bestehend aus einem stationären Labormessplatz und einem mobilen optischen 3D-Profilometer, einschließlich PC, Notebook und Zubehör, benötigter Messplatzperipherie (z.B. Schwingungsdämpfung), Bedienungs- und Auswertesoftware, Installation, Inbetriebnahme und Schulung.
Forschungsinstitut für Glas - Keramik GmbH Heinrich-Meister-Strasse 2 56203 Höhr-Grenzhausen
Lieferung einer optischen 3D-Profilometer Kombination, bestehend aus einem stationären Labormessplatz und einem mobilen optischen 3D-Profilometer, einschließlich PC, Notebook und Zubehör, benötigter Messplatzperipherie (z.B. Schwingungsdämpfung), Bedienungs- und Auswertesoftware, Installation, Inbetriebnahme und Schulung.
Die Gerätekombination wird im Rahmen des Projektes "DigiKerO - Digitalisierung keramischer Oberflächen" zur funktionellen Oberflächencharakterisierung auf Grund der gutachterlichen Empfehlungen über eine Beschaffungsmaßnahme angeschafft.
Die Gerätekombination kommt zur Oberflächencharakterisierung (Topographie- und Rauheitsmessung) zum Einsatz und muss daher in der Lage sein, das typische, am FGK auftretende Probenspektrum wissenschaftlich fundiert nach den neusten Standards und Normen der 3D-Oberflächentopographie bzw. -Profilometrie zu untersuchen und dieses Spektrum zu erweitern.
Der angebotene stationäre Labormessplatz muss mit einer geeigneten Messmethodik (z.B. einer Sensorkombination/Multisensor-System zum Abdecken der nachfolgend beschriebenen Aufgabenspektren) sowohl extrem glatte Oberflächen, feinste Strukturen (Anwendungsgebiet technische Keramiken mit z.B. hochpolierten Oberflächen, Defektanalysen, Vermessen von Implantatgewinden, Rauheitsbestimmung auf den Windungen der Implantatgewinde, Untersuchung funktioneller Beschichtungen, Schichtdickenmessung, Untersuchung transparenter Proben bzw. transparenter Beschichtungen) bis hin zu gröber profilierten/strukturierten Oberflächen (Anwendungsbereich Baukeramik-Ziegel, Fliesen, Sanitär-/Gebrauchskeramik mit z.B. mikro- und makrorauen Oberflächen bis hin zu Profilstrukturen für Flüssigkeitverdrängung bei hohen Rutschhemmungsanforderungen) charakterisieren können.
Das Mobil-Gerät wird sowohl im mobilen Einsatz bei den bereits genannten Messaufgaben betrieben, insbesondere aber auch bei internen, großflächigen Probekörpern (z.B. Beläge für Schiefe Ebene, d.h. Rutschhemmungsmessungen) oder bei Formteilen, weiterhin bei Messungen von Bodenbelägen im Bestand vor Ort und muss sowohl glatte Oberflächen (z.B. polierte Fliesen, funktionelle Beschichtungen, Schichtdickenmessung, transparente Proben bzw. transparente Beschichtungen), aber auch grobe Strukturen (Anwendungsbereich Fliesen, Sanitär-/Gebrauchskeramik mit z.B. mikro- und makrorauen Oberflächen bis hin zu Profilstrukturen für hohe Rutschhemmungsanforderungen) charakterisieren können. Hierbei ist eine direkte zerstörungsfreie Messung von Proben ohne den Umweg einer Abformung erforderlich, was durch den mobilen Einsatz und das direkte Aufstellen des Gerätes auf die zu messende Probe/Fläche realisiert wird.
In der Kombination müssen von beiden Geräten die entsprechenden Messdateien sowie die jeweilige Bedien- und Auswertesoftware miteinander vollständig kompatibel sein. Kompatibilität heißt, dass die Messeinstellungen und die normkonformen Filterverfahren (Formabzug mit Ein- und Angabe des Polynomgrades, Tief- und Hochpassfilterungen) identisch sein müssen. Eine Austauschbarkeit der eingesetzten Objektive untereinander zwischen den beiden Geräten ist Voraussetzung um die Betriebssicherheit der Messmethodik zu gewährleisten.
Im Rahmen des genannten Projektes ist es zur Erstellung einer Datenbank für eine umfassende Korrelationsanalyse zwingend erforderlich, die (Bestands-)Messdaten des derzeitigen FGK-Bestandsgeräts FRT Microprof 100 mit der mitgelieferten Auswertesoftware des neuen Geräts bearbeiten bzw. auswerten zu können.
Allgemein ist die normgemäße Rauheitsmessung (ISO 21920, ISO 25178) erforderlich (geforderte Messfeldgrößen und Messauflösung in x, y,z; entsprechend erforderliche Filter bei der Auswertung).
Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe gemäß dem vom Unternehmen auszufüllenden Dokument L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Kapitel III:
Für Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 250.000 EUR.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis wird auf gesondertes Verlangen übersandt.
Gemäß dem vom Unternehmen auszufüllenden Dokument L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Kapitel IV:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den
letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Russland-Sanktionen
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage "Eigenerklärung-VO-2022-833" zu erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den VergabemarktplatzRLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, Marke, Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen derDSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/
Elektronische Kommunikation
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMYBHV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.