Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönenberg-Kübelberg
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66901
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgog.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und der Landkreis Kusel beabsichtigen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein TLF 4000 zu beschaffen. Das Fahrzeug wird stationiert bei der Freiwilligen Feuerwehr Schönenberg-Kübelberg. Das Fahrzeug ist zum Einsatz mit einer maximalen Fahrzeugbesatzung von 1/2 ausgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, alle Lose an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Grundfahrzeug und feuerwehrtechnischer Aus-/Aufbau
Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Lieferung des Grundfahrzeugs mit feuerwehrtechnischem Auf-/Ausbau. Der Auftragnehmer von Los 1 hat die Beladung aus dem Los 2 im Fahrzeug zu verlasten.
Spätester Liefertermin für das Gesamtfahrzeug ist 36 Monate nach Auftragsvergabe. Die Beladung aus Los 2 ist vom Auftragnehmer Los 1 auf dem Fahrzeug zu verladen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Lieferung an den Auftragnehmer des Loses 1 zur Verlastung auf dem Fahrzeug.
Lieferung von feuerwehrtechnischer (Norm-) Beladung an den Auftragnehmer von Los 1 zur Verlastung auf dem Fahrzeug.
Die Beladung aus Los 2 ist spätestens 6 Monate vor Fertigstellung des Gesamtfahrzeugs an den Auftragnehmer Los 1 zu liefern. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gesamtfahrzeugs wird dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend der Eigenerklärung 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre (über 124a Referenzliste), Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Abfrage Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft); Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit (Eigenerklärung) (2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB Formblatt 236);
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen. Von jedem Mitglied sind die Nachweise gemäß Ziffer (4), (5) und (6) vorzulegen.
(4) Mustererklärung Landestariftreuegesetz – LTTG (Rlp) (5) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Ablauf der Angebotsfrist bis max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
(6) Mustererklaerung_1_AEntG Rheinland-Pfalz Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt Zusammenstellung der Angebotsunterlagen.
(1) Referenzliste mit mindestens 10 Fahrzeugen dieser oder vergleichbarer Bauart (124a Referenzliste) (2) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung (die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe zu belegen unter Angabe der Zertifizierungsstelle); entsprechendes gilt für ausländische Bewerber. Ein entsprechendes Zertifikat oder ein Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/