Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-021-EU-ABLOG
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 179-505652)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten und ggf. frankierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung.
Die Beförderung von Presseerzeugnissen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, wohingegen die Beförderung von Briefen mit Mehrwertleistungen (z.B. „Einschreiben“ oder „Postzustellungsurkunden“) Bestandteil dieser Ausschreibung ist.
Für diese Dienstleistung werden 5 Lose gebildet, die sich and der organisatorischen Ausgestaltung der Briefproduktion und den sich hieraus ergebenden Abholorten einerseits und den Zustellgebieten der Auftraggeberin andererseits orientieren.
Das voraussichtliche jährliche Volumen beträgt für:
Los 1: Abholort Mainz ca. 1.600.000 Sendungen,
Los 2: Abholort Düsseldorf ca. 25.000 Sendungen,
Los 3: Abholort Hannover ca. 15.000 Sendungen,
Los 4: Abholort München ca. 12.000 Sendungen,
Los 5: Abholort Stuttgart ca. 15.000 Sendungen.
Das Gesamtvolumen für die gesamte Laufzeit, inkl. Optionen, beträgt über alle Standorte ca. 6.670.000 Sendungen.
Die Leistungen aus der Leistungsbeschreibung für die Geschäftspost sind für alle Lose mit Wirkung ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 1. Dezember 2022, zu erbringen.
Der Vertrag wird für 2 Jahre mit der Option der 2xmaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen.
Die fortschreitende Digitalisierung und die weiter fortschreitende Zentralisierung werden sich in Zukunft bei der Auftraggeberin im Sendungsaufkommen bemerkbar machen.
Gesicherte Prognosen können hierzu jedoch nicht abgegeben werden. Insofern ist auch keine Prognose möglich, an welchen Standorten es Mengenmehrungen oder -minderungen des aufkommenden Sendungsvolumen gibt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen