Energieautarke und CO²-neutrale Quartiersversorgung, Schifferstadt (GUSEA) - Netze Referenznummer der Bekanntmachung: B-EnSchi-2022-04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schifferstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieautarke und CO²-neutrale Quartiersversorgung, Schifferstadt (GUSEA) - Netze
Errichtung Nahwärmenetz (Rohrleitungsbau) einschl. Tiefbauarbeiten und Verkehrssicherung
Schifferstadt
Errichtung Nahwärmenetz (Rohrleitungsbau) einschließlich Tiefbauarbeiten und Verkehrssicherheit auf dem Schul- und Sportcampus Schifferstadt
Auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis wird verwiesen.
Wegen der verbindlichen Ausführungsfrist bis zur abnahmereifen Fertigstellung sowie des verbindlichen Ausführungsbeginns wird auf Ziffer 10.1 des Formblattes 214 "Besondere Vertragsbedingungen" Bezug genommen.
P3-SZ7-1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugeben sind:
Erklärungen,
1. dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
2. dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind
3. über Registereintragungen
4. zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Zu 1-4 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und ist auch erhältlich unter: https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/zEwxgWD3e87S9da
Passwort: B-EnSchi-2022-04
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der jeweilige Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu führen.
1. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung" seinen jeweiligen Netto-Jahresumsatz in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aus Leistungen zu erklären, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Weist der Bieter noch keine Geschäftstätigkeit von 3 Jahren auf, erstreckt sich der Erklärungszeitraum auf die Zeit seiner bisherigen Geschäftstätigkeit. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist auch erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/zEwxgWD3e87S9da
Passwort: B-EnSchi-2022-04
2. Mit dem Angebot ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins (nicht älter als aus Januar 2022) zu erbringen.
Zu 2.:
Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen von € 2.000.000,00 für Personenschäden und € 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden ausweisen.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis zu Ziffer 2 von jedem Mitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der jeweiligen Summen der Mitglieder den geforderten Mindestsummen entspricht.
Mit dem Angebot sind vom Bieter Nachweise - zunächst nur Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Referenzleistung Bieter" - zu Referenzen vorzulegen. Vom Bieter ist für jede einzelne Referenz das Formblatt "Referenzleistung Bieter" vollständig auszufüllen und mit dem Angebot gegebenenfalls ergänzt um weitere erläuternde Unterlagen zur jeweiligen Referenzleistung einzureichen.
Die Referenzen müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
a) Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein.
b) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.08.2017 abgeschlossen worden sein.
c) Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen mit dem Angebot einreichen, die die Mindestanforderungen gemäß a) und b) erfüllen.
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
In diesem Zusammenhang ist eine Eigenerklärung abzugeben, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die jeweilige Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft abzugeben.
Im Übrigen wird auf die unter dem Link gem. Abschnitt I.3) abrufbaren Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-KreisEuropaplatz 567063 LudwigshafenDeutschland
Nur Vertreter der Zentralen Vergabestelle und des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Auftraggeber liegt die förderrechtliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gemäß Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz vom 09.06.2022 vor. Sollte gleichwohl die beantragte EFRE-Förderung P3-SZ7-1-CO2: Modellprojekte Neue Technologien - MKUEM, gleich aus welchen Gründen, nicht oder nicht vollständig gewährt werden, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ausdrücklich vor.
Aufgrund der EFRE-Förderperiode ist die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungs- und Abrechnungsfristen für den Erhalt der EFRE-Fördermittel zwingend. Sollte erkennbar werden, dass der Auftragnehmer, gleich aus welchen Gründen, die vereinbarten Ausführungsfristen voraussichtlich nicht einhalten wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die noch zu erbringenden Vertragsleistungen auf entsprechendes Verlangen des Auftraggebers ganz oder teilweise als Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B abzurechnen und durch Überlassung einer selbstschuldnerischen, unbedingten und unbefristeten Vorauszahlungsbürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B abzusichern, damit der Auftraggeber für die noch zu erbringenden Vertragsleistungen Vorauszahlungen veranlassen kann. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen zu dem Verfahren werden (ausschließlich) dort zur Verfügung gestellt. An dem Verfahren interessierte Bewerber/Bieter müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Angebotes und Ablauf der Abgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform zwischenzeitlich Informationen und/oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für das Angebot zu beachten sind.
Es ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form über die in Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Angebote auf anderem Weg sind zwingend auszuschließen.
Es ist zu beachten, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit und eine Registrierung erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter www.auftragsboerse.de. Bei der Installation hilft der Bietersupport (Telefon: 0711/66601-476 oder per E-Mail :
[gelöscht]).
Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt! Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform und/oder die Schaffung der technischen Voraussetzungen einzukalkulieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.