BÜ-Beseitigung WP 90 in 67475 Weidenthal: Neubau Brückenbauwerk mit Anschlussbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: 07-2022-03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lambrecht (Pfalz)
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-lambrecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
BÜ-Beseitigung WP 90 in 67475 Weidenthal: Neubau Brückenbauwerk mit Anschlussbereichen
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Beseitigung des Bahnübergangs WP 90 in der Ortschafts Weidenthal und das Herstellen eines Brückenbauwerks mit Anschlussbereichen als Verbindung der Hauptstraße mit der Weißenbachstraße.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche nachfolgend beschriebenen, baulich erforderlichen Arbeiten zur fachgerechten Herstellung des neuen Brückenbauwerks und der Anpassung der Anschlussbereiche und gliedert sich grob in die nachfolgenden 3 Bauphasen:
1. Bauphase: Herstellung der Hangvernagelung (1a) und anschließende
Verbreiterung Hauptstraße (Bundesstraße B 48) (1b)
2. Bauphase: Herstellung Brückenbauwerk mit Anschlussbereichen und
Herstellung Rückhaltebecken/ Sickerflächen
3. Bauphase: Rückbau des Bahnübergangs, Anpassung Straßenbereiche
Die Anschlussbereiche zum Bauwerk sind für die zukünftigen Gegebenheiten anzupassen. Dies erfolgt in mehreren Teilbereichen und vorab zur Bauwerkserstellung, um die baulich bedingten Engstellen im Bereich der Hauptstraße zu entschärfen und so die Verkehrsführung zu erleichtern. Zunächst erfolgt hierzu der
Abtrag der Böschung nördlich der Hauptstraße mit Sicherung durch Vernagelung. Im Anschluss erfolgt die Anpassung der Straßenbereiche sowie das Herstellen des Brückenbauwerks. Nach Übergabe des Neubauwerks an den Verkehr wird der nun nicht mehr benötigte Bahnübergang zurückgebaut, das Rückhaltebecken hergestellt und die übrigen Straßenbereiche angepasst.
Ortsgemeinde Weidenthal Weißenbachstraße 67475 Weidenthal
siehe bei "Umfang der Beschaffung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe "01 Vergabeunterlagen.zip"
siehe "01.Vergabeunterlagen.zip"
siehe "01.Vergabeunterlagen.zip"
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
Zimmer 216
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben zur den Zuschlagskriterien:
-Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d. § 132 SGB IX (=bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtungen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der Bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei der Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
-Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
-Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YDBYMCM
Ort: Mainz
Land: Deutschland