Vergabe 14150859-29-FIN1

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE149065685
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-mainz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/einkauf
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe 14150859-29-FIN1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433000 Spektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um eine hoch spezialisierte Konsole für einen Hochfeldmagneten der Firma Bruker. Da andere Firmen keine Konsolen in benötigter Ausführung für diesen Magneten herstellen, bleibt nur dieser Hersteller

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 393 500.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Johannes-Gutenberg Universität, Department Chemie, 55128 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es handelt sich um eine hoch spezialisierte Konsole für einen Hochfeldmagneten Baujahr 1997 der Firma Bruker. Da andere Firmen keine Konsolen in benötigter Ausführung für diesen Magneten herstellen, bleibt nur die Vergabe an den Hersteller Bruker. Des weiteren kann aus Kompatibilitätsgründen zum bereits vorhandenen Bruker Hochfeldmagenten hier einzig die hoch spezialisierte Brucker Konsole 400 MHz NMR Konsole inklusive 2 Probenköpfen und UV Quelle eingesetzt werden. Die Firma Bruker stellt außerdem alle weiteren in der Zentralanalytik-vorhandenen NMR-Geräte der JGU, weswegen aus Gründen der Kompatibilität und Einheitlichkeit eine Konsole nur von dieser Firma eingesetzt werden kann. Das ermöglicht beispielsweise die Tauschbarkeit von Probenköpfen zwischen den Spektrometern, eine einheitliche Programmierbarkeit und Software, sowie ggf. gebündelte Reparaturen durch eine/n Technikerin/Techniker vor Ort.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Kompatibilitätsanforderung / Gewichtung: 20%
Kostenkriterium - Name: Wartung / Gewichtung: 20%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es handelt sich um eine hoch spezialisierte Konsole für einen Hochfeldmagneten der Firma Bruker. Da andere Firmen keine Konsolen in benötigter Ausführung für diesen Magneten von Bruker herstellen, bleibt nur die Vergabe an Brucker.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1415059-29-FIN1
Bezeichnung des Auftrags:

Bruker NMR Konsole

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 393 500.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 5516
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß $107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3Nr.1 GWB unzullässig, wenn der Antrgsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschiften im Vergabeververfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB deer Nachprüfungsnatrag unzulässiig, wenn mehr mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ein Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2022

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