Kanalbauarbeiten im Zuge des Projektes Erneuerung Hochstraße Nord in Ludwigshafen am Rhein Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 / 210
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalbauarbeiten im Zuge des Projektes Erneuerung Hochstraße Nord in Ludwigshafen am Rhein
Kanalbauarbeiten im Zuge des Projektes Erneuerung Hochstraße Nord in Ludwigshafen am Rhein; hier: Kanalbauarbeiten in offener Bauweise und im Rohrvortriebsverfahren
Ludwigshafen am Rhein
Der ausgeschriebene Auftrag erfasst den Kanalumbau für das Projekt "Erneuerung Hochstrasse Nord" in Ludwigshafen am Rhein. Die neu zu errichtende Kanalstrasse startet am Ludwigsplatz bzw. Rheincenter, verläuft in nordwestlicher Richtung, unterquert einen stillgelegten Straßenbahntunnel (C-Tunnel) und die Rampen zwischen der Rheinuferstraße und der B44. Dann knickt die Trasse nach Norden ab, um in den C-Tunnel in nordwestlicher Richtung bis zur blauen Halle zu führen. Der Kanal verlässt den C-Tunnel, unterquert die B44 an der Kurt-Schumacher-Brücke und verläuft anschließend parallel zur Straße Unteres Rheinufer bis auf die Höhe des WBL-Gebäudes, um hier an die bestehende Kanalisation anzuschließen. Der Kanalumbau macht neben Abbruch- und Rückbauarbeiten, Erdarbeiten, Verbau- und Wasserhaltungsarbeiten und weiteren Leistungen insbesondere auch Entwässerungskanalarbeiten, Stollenbauarbeiten, Rohrvortriebsarbeiten, Injektions- und Einpressarbeiten, sowie Straßenbauarbeiten erforderlich. Wegen des ausgeschriebenen Leistungsumfang wird ergänzend auf das den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsverzeichnis nebst Anlagen verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerkläruneng vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betraf, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar waren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ("spezifischer Jahresumsatz").
Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice (Versicherungsschein). Hat der Bieter Kopie der Versicherungspolice im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
zu 1:
Der spezifische Jahresumsatz des Bieters aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss im Mittel der drei Geschäftsjahre mindestens netto EUR 8.000.000,00 pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
zu 2:
Die Haftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall wie folgt aufweisen:
- für Personenschäden: 2.500.000,00 EUR
- für Sachschäden: 1.500.000,00 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 2 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Nachweis der technischen Fachkräfte und der technischen Ausrüstung nebst Maßnahmen des Bieters zur Qualitätssicherung.
zu 1:
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B.
Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein und eine Auftragssumme von mindestens netto 4.000.000,00 EUR aufweisen.
Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
zu 2:
Die technischen Fachkräfte und die technische Ausrüstung muss mindestens den Anforderungen gemäß Beurteilungsgruppe AK 1 der RAL-GZ 961 Ausgabe Mai 2019, Abschnitt 3.4 entsprechen. Die Qualitätssicherung muss mindestens der Eigenüberwachung gemäß Abschnitt 4.2 der RAL-GZ 961 Ausgabe Mai 2019 genügen. Der Nachweis gilt als erbracht durch Vorlage einer Kopie des RAL-Gütezeichens Kanlabau mit der Beurteilungsgruppe AK 1. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung mit Prüfbericht nachweist, deren Prüfbestimmungen mit den Prüfbestimmungen gemäß Abschnitt 4.1 der RAL-GZ 961 Ausgabe Mai 2019 vergleichbar sind. Aus dem Prüfbericht müssen sich mindestens Angaben zu den technischen Fachkräften, der technischen Ausrüstung und der Qualitätssicherung entnehmen lassen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachvollziehbar nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ludwigshafen, Bereich Bauverwaltung SubmissionsstelleJaegerstraße 167059 Ludwigshafen
Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt 1 .3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
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Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
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