6002362665_Abschluss Rahmenvereinbarung Unterhalts-/Fensterreinigung in Rennerod und Diez Referenznummer der Bekanntmachung: 6002362665-BwDLZ Koblenz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]320
Fax: [gelöscht]296
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002362665_Abschluss Rahmenvereinbarung Unterhalts-/Fensterreinigung in Rennerod und Diez
6002362665-BwDLZ Koblenz
Unterhaltsreinigung FM 1.6
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhaltsreinigung für die Liegenschaften Alsberg-Kaserne, Rennerod und Schloss Oranienstein, Diez
Fensterreinigung FM 1.6
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung für die Liegenschaften Alsberg-Kaserne, Rennerod und Schloss Oranienstein, Diez
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
- BAAINBw B-V 034 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe
- BAAINBw B-V 047 - Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Gewerbeanmeldung, bzw. eine Erklärung darüber, falls hierzu keine Verpflichtung besteht
- Eigenerklärung VO-2022-833 - Bezug zu Russland
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (tarifliche Sozialkasse)
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
- Versicherungsnachweis § 10 Unterhalt-/Fensterreinigungsvertrag, bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich
- Eigenerkärung zur Tariftreue und Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung sowie zu Mindestarbeitsbedingungen gem. Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung.
- Angaben zu einem Referenzprojekt der letzten drei Jahre, bei dem in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgendem Mindestinhalt:
o Name und Adresse des Auftraggebers (Leistungsempfänger),
o Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
o Benennung der Auftragssumme (Rechnungswert/Auftragswert der beschriebenen Leistungen),
o Zeitraum der Leistungserbringung,
o Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung mit Auftragsvolumen,
o Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden
- Zertifizierung gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar, gleichzeitig verbunden mit einer Eigenerklärung, diese Zertifizierung auch für den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten
- Zertifizierung gem. DIN ISO 14001 oder vergleichbar, gleichzeitig verbunden mit einer Eigenerklärung, diese Zertifizierung auch für den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen, unter Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Jahr 2026.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit